BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 87

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Die Gebietskrankenkasse macht das im Umweg beim verstorbenen Täter geltend, indem sie sich an der Erbmasse auf Kosten der Ehefrau bedient. Das konnte zwar geschlichtet werden, meine Damen und Herren, aber die Anregung der Volksanwalt­schaft, das besser zu regeln, sodass man gar nicht auf die Idee käme, hier einen Regress in dieser Form zu machen, ist schon sehr richtig.

Die Rettungshubschrauber-Geschichte hat mich auch sehr bewegt, aber das ist ausführlichst von meinem Vorredner behandelt worden. Man muss die Leute halt aufklären. Wer heute sein Kind auf einen Skikurs schickt, begeht offensichtlich eine hoch riskante Tat. Das sollte man den Leuten sagen, oder – noch besser – man sollte eine Lösung finden, dass diese Kosten eben nicht schlagend werden, denn es ist nicht einzusehen, dass ich, wenn mein Kind auf Skikurs fährt, dort stürzt und verunfallt, nachher eine Rechnung über 3 500 € bekomme und, wenn ich Glück habe und bei der Versicherung der öffentlich Bediensteten bin, dann 948,27 € zurückbekomme – auf dem Rest bleibe ich sitzen. Das kann es nicht sein!

Nächster Fall: die Familienbeihilfe. Das war mir auch nicht bewusst, aber, meine Damen und Herren, es ist in der Realität so, dass für Zivil- und Präsenzdiener keine Familienbeihilfe bezahlt wird, weil man offensichtlich annimmt, dass der „üppige“ Verdienst eines Präsenz- und eines Zivildieners zur Bestreitung des Lebensunterhalts dient und ausreicht. – Das sieht die Volksanwaltschaft nicht so. Meine Damen und Herren, ich sehe das auch nicht so – und dem Nicken vieler in diesem Raum entnehme ich, Sie sehen das auch nicht so. Das sollte man daher auch in Ordnung bringen.

Der Hinweis, dass die Studienförderung nicht wertgesichert ist und daher Jahr für Jahr weniger wert wird und demzufolge in die Novelle des Studienförderungsgesetzes ein Automatismus eingebaut werden sollte, wonach Jahr für Jahr zumindest die Inflation abgegolten wird, ist natürlich richtig und sollte in die jetzt anstehende Diskussion des Studienförderungsgesetzes eingebracht werden.

Zum Thema Opferfürsorgegesetz: Das Opferfürsorgegesetz ist ein wichtiges Gesetz, es befasst sich ja mit Wiedergutmachung – leider nur bei österreichischen Staats­bürgern.

Unverständlich ist der Fall eines spanischen Staatsbürgers, der als Kind nach Öster­reich entführt wurde, in Mauthausen Zwangsarbeit leisten musste und aus dem Opferfürsorgegesetz keine Entschädigungsleistungen erhält, weil er ja nicht österreichi­scher Staatsbürger ist, aus dem Versöhnungsfonds aber auch nicht, weil darauf hingewiesen wird, dass er eine Leistung aus der Bundesrepublik Deutschland mit zirka 300 € pro Monat erhält. Ich bin mir sicher, dass das eines Landes wie Österreich, insbesondere angesichts der vorher geführten Debatte, nicht würdig ist und dass man das dringendst beheben sollte.

Zum Schluss: Ab Seite 423 ist eine Aufstellung der legislativen Anregungen der Volks­anwaltschaft an die öffentlichen Stellen, die Bundesregierung, die Ministerien et cetera, angeführt. Bedauerlich dabei ist, dass neben den Anliegen überwiegend steht: „bleibt aufrecht“. Vielleicht kann man das auch beheben, sodass es nicht aufrecht bleibt, sondern positiv erledigt ist, meine Damen und Herren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und Grünen.)

14.07


Präsident Manfred Gruber: Meine Damen und Herren! Da keiner meiner Vertreter vor Ort ist, unterbreche ich für 2 Minuten die Sitzung für ein zutiefst menschliches Bedürf­nis.

 


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