BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 86

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In Wien sind pro 100 000 Einwohner 129 Beschwerden, in Oberösterreich 62 – Tirol und Vorarlberg lasse ich jetzt aus, denn das ist ja nur die Bundesverwaltung –, aber ich kann mir nicht vorstellen, meine Damen und Herren, dass die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher so viel problemloser sind als die Wienerinnen und Wiener. Das glaube ich nicht, sondern ich glaube, dass es sich auszahlen wird, die Volksanwalt­schaft als Institution, insbesondere die Sprechtage der Volksanwaltschaft, massiv bei der Bevölkerung zu bewerben, um sie stärker noch, als es jetzt schon der Fall ist, ins Bewusstsein der Menschen zu rücken.

2005 gab es 260 Sprechtage der Volksanwaltschaft, 2006 gab es 211 Sprechtage der Volksanwaltschaft vor Ort, in den Regionen. Das sind im Vergleich zum Vorjahr um 49 weniger.

Das hat eine Ursache, meine Damen und Herren: Es hängt damit zusammen, dass gegen Ende der XXII. Gesetzgebungsperiode Herr Volksanwalt Stadler es für richtig befunden hat, für den Nationalrat zu kandidieren. Dankenswerterweise hat er auf Anregung der anderen Volksanwälte seine Tätigkeit in den Regionen eingestellt – was hätte er dort schon gemacht als wahlkämpfen? – und hat sich bei vollen Bezügen auf Wien beschränkt. Die anderen Volksanwälte haben versucht, das durch verstärkten Einsatz auszugleichen, daher mein Dank an die Frau Volksanwältin und an den Herrn Volksanwalt, die sich da sehr bemüht haben – ganz ist es nicht gelungen.

Es stellt sich aus meiner Sicht schon die Frage, ob es insgesamt gescheit ist, dass ein aktiver Volksanwalt parallel zu seiner Tätigkeit als Volksanwalt als Wahlkämpfer auftritt. Das ist rechtlich in Ordnung, das gebe ich zu; ob es demokratiepolitisch so schön ist, ist eine andere Frage.

Jetzt zu einigen konkreten Schmankerln aus dem Bericht; in dem Bericht sind ja wirklich verschiedenste Anregungen enthalten.

Die Volksanwaltschaft hat sich unter anderem mit Problemen bei der Visa-Ausstellung auseinandergesetzt. Sie konnte helfen. In vielen Fällen wurden nicht erteilte Visa, spät erteilte Visa oder die Nichtausfolgung von Passdokumenten aufgehoben, es konnte den Bürgerinnen und Bürgern geholfen werden. Richtig ist aber auch, dass man zwischen den Zeilen des Berichtes der Volksanwaltschaft herauslesen kann, dass bei den Botschaften die Visums-Ausstellung hoch restriktiv betrieben wird; ich erlebe das auch in meinen Sprechstunden.

Ich habe jetzt zum Beispiel den Fall gehabt, meine Damen und Herren, dass ein türkisches Ehepaar, das seinen Sohn in Wien besuchen wollte, ohne weitere Begründung keine Visa bekommen hat. Das hat sich so abgespielt: Die sind in der Türkei zur Botschaft gegangen, haben Visa für Wien beantragt, um den Sohn und die Enkelkinder zu besuchen, aber dort sind die Visa abgelehnt worden mit der Begrün­dung, sie hätten kein Geld, sich in Österreich den Lebensunterhalt zu verdienen respektive zu bestreiten. Zweitens sind sie in der Türkei nicht genug verwurzelt, als dass man annehmen könnte, dass sie freiwillig wieder dorthin zurückkehren und das Bundesgebiet verlassen. Dokumente, die das belegen oder nicht belegen, wurden nicht angefordert. Es gibt lediglich einen Zettel, wo das einfach ausgefüllt worden ist. – Ein Fall für die Volksanwaltschaft, würde ich fast meinen. Da kann man froh sein, dass es die Volksanwaltschaft gibt, insbesondere auch bei einem zweiten Punkt, der Verbesserung des Verbrechensopferschutzes.

Da gibt es offensichtlich einen Fall, wo eine Ehefrau von ihrem Ehemann lebensgefähr­lich verletzt wird, und der Ehemann begeht Selbstmord. Die Behandlungskosten der Ehefrau betragen 25 000 €, die von der Gebietskrankenkasse bezahlt werden müssen.


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