Wenn man den
Bericht in diesem Bereich liest, hat man das Gefühl, es wird weit mehr
getan als erforderlich, und es gibt zusätzlich in diesem Bereich
Anregungen und Impulse. Ein Beispiel sind die Unterschiede, die zwischen
Behindertenpass und dem so genannten Gehbehindertenausweis nach § 29b
StVO gemacht werden. Die Beurteilung im Behindertenpass und dem
Gehbehindertenausweis klaffen in der Praxis weit auseinander. Gehbehinderte
Personen können nämlich einen Gehbehindertenausweis nach der StVO und
die Zusatzeintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher
Verkehrsmittel in ihrem Behindertenpass beantragen. Beides verfolgt den Zweck,
Menschen, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht
zumutbar ist, beim Erhalt der Mobilität behilflich zu sein.
Die Forderung der
Volksanwaltschaft, dass bestimmte Einstufungen im Behindertenpass als
Grundlage für die Ausstellung des Gehbehindertenausweises nach der Straßenverkehrsordnung
herangezogen werden, ist voll zu unterstützen und sollte wirklich baldigst
umgesetzt werden.
Auch der
Forderung, die Bezieher von Mobilitätszuschüssen in den Zuerkennungsschreiben
bereits auf die Möglichkeit der rechtzeitigen Antragstellung für die
vergangenen Jahre hinzuweisen, kann man voll beipflichten.
Hingegen kann ich
aus Vorarlberg berichten, dass es im Bereich der Erlangung von Zuwendungen
für behindertengerechte Anschaffungen eine zentrale Anlaufstelle über
das Institut für Sozialdienste gibt, die sich rasch und effizient um
derartige Zuschüsse bemüht und auch Beratungen für
behindertengerechte Aus- und Umbauten macht. Dies sollte laut Bericht der
Volksanwaltschaft aber in allen Bundesländern so gehandhabt werden,
wo es immer wieder zu mühsamen Antragstellungen und langen Verfahren
kommt.
In diesem Sinne
darf ich mich, auch im Namen der behinderten Menschen Österreichs,
nochmals sehr herzlich für Ihr Engagement, aber auch für die
hervorragende Arbeit zum Wohle und zum Schutz der österreichischen
Bevölkerung bedanken. – Danke schön. (Beifall bei der
ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
13.59
Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Kollege Mayer.
Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Florianschütz. – Bitte.
13.59
Bundesrat Peter Florianschütz (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Ich kann mich den Ausführungen meines Vorredners anschließen: Der Bericht 2006 der österreichischen Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat ist ein eindrucksvolles und schwergewichtiges Buch mit über 400 Seiten. Ich gehe davon aus, dass alle Kolleginnen und Kollegen es gelesen haben; darum brauchen wir nur auf Details einzugehen und nicht über alles zu reden.
16 005 Anbringen, 5 557 davon nicht zuständig – das klingt viel, ist aber keine Katastrophe. Meiner Ansicht nach ist das ein Zeichen dafür, dass die Bevölkerung die Institution Volksanwaltschaft schätzt. Das heißt, offensichtlich ist es so, dass man, wenn man Sorgen hat, wenn man nicht weiterweiß, zunehmend zur Volksanwaltschaft geht. Dabei spielt es – das wurde im Ausschuss diskutiert – nicht unbedingt eine Rolle, dass es sofort zu einer Lösung kommt, sondern wichtig ist, dass der Bürger/die Bürgerin den Eindruck hat, dass er/sie Gehör findet, dass man mit ihm/ihr spricht. Oft kommt es vor – so war jedenfalls der Bericht –, dass die Leute nach Hause gehen und sagen: Jetzt hat uns jemand zugehört!, sodass damit letztendlich auch ein Beitrag zu lebendiger Demokratie geleistet wird.
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