BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 85

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Wenn man den Bericht in diesem Bereich liest, hat man das Gefühl, es wird weit mehr getan als erforderlich, und es gibt zusätzlich in diesem Bereich Anregungen und Impulse. Ein Beispiel sind die Unterschiede, die zwischen Behindertenpass und dem so genannten Gehbehindertenausweis nach § 29b StVO gemacht werden. Die Beur­teilung im Behindertenpass und dem Gehbehindertenausweis klaffen in der Praxis weit auseinander. Gehbehinderte Personen können nämlich einen Gehbehindertenausweis nach der StVO und die Zusatzeintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffent­licher Verkehrsmittel in ihrem Behindertenpass beantragen. Beides verfolgt den Zweck, Menschen, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, beim Erhalt der Mobilität behilflich zu sein.

Die Forderung der Volksanwaltschaft, dass bestimmte Einstufungen im Behinderten­pass als Grundlage für die Ausstellung des Gehbehindertenausweises nach der Straßen­verkehrsordnung herangezogen werden, ist voll zu unterstützen und sollte wirklich baldigst umgesetzt werden.

Auch der Forderung, die Bezieher von Mobilitätszuschüssen in den Zuerkennungs­schreiben bereits auf die Möglichkeit der rechtzeitigen Antragstellung für die vergan­genen Jahre hinzuweisen, kann man voll beipflichten.

Hingegen kann ich aus Vorarlberg berichten, dass es im Bereich der Erlangung von Zuwendungen für behindertengerechte Anschaffungen eine zentrale Anlaufstelle über das Institut für Sozialdienste gibt, die sich rasch und effizient um derartige Zuschüsse bemüht und auch Beratungen für behindertengerechte Aus- und Umbauten macht. Dies sollte laut Bericht der Volksanwaltschaft aber in allen Bundesländern so gehand­habt werden, wo es immer wieder zu mühsamen Antragstellungen und langen Ver­fahren kommt.

In diesem Sinne darf ich mich, auch im Namen der behinderten Menschen Österreichs, nochmals sehr herzlich für Ihr Engagement, aber auch für die hervorragende Arbeit zum Wohle und zum Schutz der österreichischen Bevölkerung bedanken. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

13.59


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Kollege Mayer.

Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Florianschütz. – Bitte.

 


13.59.16

Bundesrat Peter Florianschütz (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Ich kann mich den Ausführungen meines Vorredners an­schließen: Der Bericht 2006 der österreichischen Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat ist ein eindrucksvolles und schwergewichtiges Buch mit über 400 Seiten. Ich gehe davon aus, dass alle Kolleginnen und Kollegen es gelesen haben; darum brauchen wir nur auf Details einzugehen und nicht über alles zu reden.

16 005 Anbringen, 5 557 davon nicht zuständig – das klingt viel, ist aber keine Katastrophe. Meiner Ansicht nach ist das ein Zeichen dafür, dass die Bevölkerung die Institution Volksanwaltschaft schätzt. Das heißt, offensichtlich ist es so, dass man, wenn man Sorgen hat, wenn man nicht weiterweiß, zunehmend zur Volksanwaltschaft geht. Dabei spielt es – das wurde im Ausschuss diskutiert – nicht unbedingt eine Rolle, dass es sofort zu einer Lösung kommt, sondern wichtig ist, dass der Bürger/die Bür­gerin den Eindruck hat, dass er/sie Gehör findet, dass man mit ihm/ihr spricht. Oft kommt es vor – so war jedenfalls der Bericht –, dass die Leute nach Hause gehen und sagen: Jetzt hat uns jemand zugehört!, sodass damit letztendlich auch ein Beitrag zu lebendiger Demokratie geleistet wird.

 


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