BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 93

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Ich darf noch darauf hinweisen, dass diesen Verordnungsanfechtungen, wie im Bericht dargestellt, Mehrheitsentscheidungen in den Kollegialsitzungen der Volksanwaltschaft zugrunde lagen.

Ich glaube, dass es aus der Sicht der Volksanwaltschaft sehr, sehr wichtig ist, dass diese Berichte diskutiert werden, dass man sich damit auseinandersetzt, damit dann, wie es bei allen Rednern der Fall war, Verbesserungen angeregt werden, die zum Beispiel im Sozialbereich, im Behindertenbereich oder im Fremdenrecht wünschens­wert sind. Genau so soll es ja sein!

Es ist eben festzustellen, dass nicht alles reibungslos funktionieren kann, denn gerade in einer Staatsverwaltung werden immer wieder auch Fehler gemacht. Dort wo Menschen sind, werden eben Fehler gemacht. Und das zeigt auch, dass die Ein­richtung der Volksanwaltschaft vor 30 Jahren demokratiepolitisch ein wirklich ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung war.

Ich habe in der Kürze der mir bisher zur Verfügung stehenden Zeit bereits gesehen, dass der Gedanke der Volksanwaltschaft weltweit weiter vorangetrieben wird. Das ist wirklich interessant! So findet zum Beispiel gerade in den ehemaligen Staaten der UdSSR die Einrichtung der Volksanwaltschaft ein hohes Interesse. Man bemüht sich in einigen Nachfolgestaaten tatsächlich, eine solche Institution zu entwickeln. Man kommt sogar nach Österreich, um Gespräche darüber mit uns zu führen, um sich zu erkun­digen, wie so etwas zu machen ist. Neulich war eine Delegation aus Albanien hier in Österreich, die sich unsere Institution angeschaut hat und unsere Erfahrungen damit hören wollte.

Das heißt, es gibt in diesem Bereich weltweit eine sehr positive Entwicklung. Das zeigt, dass der Bürger in den verschiedensten Staaten, auch mit unterschiedlichen Gesell­schaftssystemen, in seiner Zusammenarbeit beziehungsweise im Kontakt mit der Staatsverwaltung einen immer höheren Stellenwert bekommt.

Ich bin überzeugt davon, weil es schon entsprechende Papiere gibt, die in den nächs­ten Monaten diskutiert werden und dann auch dem Nationalrat und dem Bundesrat vorgelegt werden, dass es zu einer Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft im positi­ven Sinne kommen wird.

Abschließend möchte ich mich bei Ihnen herzlichst für Ihr Interesse bedanken und uns allen gemeinsam wünschen, dass unsere Rechtsschutzeinrichtungen und auch jene Einrichtungen, die vor Missständen und Fehlentwicklungen in der Verwaltung schützen sollen, auch in Zukunft so gut und vielleicht noch besser funktionieren, als es in den letzten 30 Jahren der Fall war. – Danke. (Beifall der Bundesräte Mitterer, Ing. Kampl und Mühlwerth sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

14.37


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Saller. – Bitte, Herr Kollege.

 


14.37.28

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Volks­anwalt! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Arbeit der Volksanwaltschaft wissen wir alle, wie wir ja hören, sehr zu schätzen, greift sie doch eigentlich in viele Fälle sehr wirksam ein. Und sie bewirkt zweierlei: Auf der einen Seite greift sie das Schicksal oder die ungerechte Behandlung Einzelner auf, und auf der anderen Seite sind viele dieser Fälle symptomatisch für manche Mängel in unserer Gesellschaft.

Ich möchte davon zwei besonders hervorstreichen: Das Thema „Schulsprengel“ kommt wieder vor; das war bereits 2004 ein Thema, ich habe auch damals dazu gesprochen. Jetzt geht es darum, dass eine Schülerin aus einer kleinen Gemeinde nahe Wien ohne


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