BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 92

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Zeit zu einer Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft kommen wird, und zwar auch aufgrund der Erfahrungen der letzten 30 Jahre.

Weil sowohl im Ausschuss des Bundesrates als auch heute wieder die Frage zur Sprache gekommen ist, inwieweit legistische Anregungen der Volksanwaltschaft auch tatsächlich umgesetzt werden, muss ich sagen: Da gibt es ein Defizit! Und da gebe ich all jenen – Herrn Bundesrat Breiner, auch Herrn Bundesrat Kampl – recht, die das hier zur Sprache gebracht haben. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Na, Sie sehen, wenn man diese Funktion auszuüben hat, geht das ohne Weiteres, Herr Bundesrat Schennach.

Ich glaube, dass es durchaus zweckmäßig ist, in den Institutionen der Legislative anzumerken, dass es schade ist, dass 62 Prozent der legistischen Anregungen, wenn man bis in das Jahr 2001 zurückgeht – bis dahin haben wir es momentan untersucht –, nicht umgesetzt wurden. Das heißt nicht, dass die gesamten 62 Prozent auch von der Warte der Legislative aus, von der Warte der Verwaltung aus zu 100 Prozent umgesetzt werden müssten, aber jedenfalls wäre mehr umzusetzen zum Besten der Bürger und zum Funktionieren der Verwaltung und des Staates, statt dass man es auf die lange Bank schiebt.

Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie das auch so feststellen, und ich wäre froh, wenn wir gemeinsam den Versuch unternehmen würden, dafür zu sorgen, dass hier doch mehr aufgegriffen wird. Allerdings gibt es bei diesen 62 Prozent sozusagen eine Unschärfe, denn einige der Anregungen haben schon in Ministerialentwürfe oder in Regierungsvorlagen Eingang gefunden, sind aber noch keiner Erledigung zugeführt worden. Auf jeden Fall soll angemerkt werden, dass es wünschenswert wäre, dass mehr legistische Anregungen der Volksanwaltschaft aufgegriffen werden.

Vielleicht kann man auch im Zuge der Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft, aber auch der Zusammenarbeit der Volksanwaltschaft mit den entscheidenden Institutionen des Staates, des Parlaments, des Nationalrates und des Bundesrates, einen Modus überlegen, wie man die legislativen Anregungen der Volksanwaltschaft, die quasi aus der Praxis stammen, da sie vor allem in Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern, die mit der Verwaltung zu tun gehabt haben, entstehen, indem entweder ein Missstand der Verwaltung oder Lücken in den Gesetzen festgestellt werden mussten, was natürlich immer sein kann, am besten umsetzt. Aus diesen Erfahrungen der Volksanwaltschaft stammen ja diese Anregungen in Richtung Legislative.

Eine konkrete Frage kam von Herrn Bundesrat Kampl, nämlich weshalb die Volks­anwaltschaft in der Ortstafelfrage zu solchen Schritten, die auch im Bericht Eingang gefunden haben, kommt. Ich stelle es einmal ganz formal fest: Weil es in der Kom­petenz der Volksanwaltschaft liegt, dass sie auch solche Schritte setzen kann. Es ist dieser Teil federführend von Volksanwalt Dr. Kostelka so geführt worden.

Mich hat gerade Frau Dr. Pacher, die Geschäftsbereichsleiterin von Dr. Kostelka, darauf aufmerksam gemacht – aber ich habe das schon von der Kollegialsitzung her gewusst –, dass Volksanwalt Dr. Kostelka selbstverständlich mit Verkehrslandesrat Dörfler gesprochen hat, und zwar im Beisein des Landtagspräsidenten und auch von Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden. (Bundesrat Ing. Kampl: Danke!)

Diese Auskunft ist dahin gehend zu bewerten, dass wir, so wie in allen anderen Fällen auch, selbstverständlich überhaupt nichts machen, ohne vorher auch die andere Seite zu hören. Das ist ganz wichtig: Audiatur et altera pars! Das muss man immer machen, weil sich dann ja oft andere Aspekte ergeben und nicht nur die Aspekte der Beschwerdeführer alleine zu bewerten sind. So ist es auch in diesem Fall gewesen. –Das wollte ich hier nur zur Aufklärung gesagt haben.

 


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