BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 98

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behauptet, auf anonymen Anzeigen basiert, sondern auf einer Äußerung der Landes­kriminalpolizei Niederösterreich, die sie selbst abgegeben hat, aufgrund eigener Erhebungen und nicht aufgrund anonymer Anzeigen! –, sehen wir, dass es hier ein unfassbares Netzwerk gibt.

Eine Kriminalpolizei, die ja in der Wortwahl an sich sehr vorsichtig ist, spricht von einem massiven Lobbying gegenüber Politikern, sie spricht von einem massiven Lobbying gegenüber Behörden, sie spricht davon, dass sich eine Firmengruppe einen Schutzwall von Gutachtern geschaffen hat, dass im Grunde jeder Gutachter nachher – oder schon, während er dazu bestellt wird – mit einem üppigen Beratervertrag dieser Firma ausgestattet wird.

Wortwörtlich schreibt das Landeskriminalamt Niederösterreich von einem Schutzwall an Gutachtern, den diese Firmengruppe rund um sich geschaffen hat. Damit sagt auch das Landeskriminalamt Niederösterreich, dass diese Gutachten nicht mehr zurate zu ziehen sind oder zumindest in Frage gestellt werden müssen. Es weist sogar auf verwandtschaftliche Verhältnisse, finanzielle Vertragsverhältnisse und so weiter hin.

Frau Kollegin Roth-Halvax! Sie werden dann ja eine flammende Rede für den nieder­österreichischen Spielautomatenwald halten. Ich frage Sie: Bedarf es wirklich dieser Komplizenschaft der Politik oder von Landesregierungen, indem man sagt, wir brauchen diese Mittel für die Landesbudgets und riskieren es, dass Tausende Menschen süchtig sind? Wissen Sie, wie viele Menschen in Österreich durch die konzessionierten Glücksspielbetreiber derzeit vom Glücksspiel ausgeschlossen sind? Wissen Sie es? – Hunderttausend Menschen in Österreich sind vom konzessionierten Glücksspiel ausgeschlossen, zirka dreitausend pro Jahr!

Beim so genannten kleinen Glücksspiel gibt es überhaupt keine Ausschlussgrenzen, es gibt keine Zugangsgrenzen, und ich stelle hier auch die Behauptung auf: Es gibt kein kleines Glücksspiel mehr, für das einmal das Finanzministerium seine Bewilligung erteilt hat! Denn diese Wertgrenzen, unter die man noch kleines Glücksspiel sub­sumieren könnte, gibt es nicht mehr. Deshalb werden Sie, Herr Staatssekretär, für Sie vielleicht sehr seltsame Fragen in dieser Dringlichen Anfrage finden, nämlich dort, wo ich Sie frage: Ab wann beginnt das Spiel? Und wann endet das Spiel?

Die nächste Frage wäre dann die: Was ist die durchschnittliche Verweildauer Spiel­süchtiger vor diesen Automaten? – Sie können so lange setzen, solange sich der Würfel dreht, und das Spiel beginnt erst dann, wenn die Starttaste gedrückt wird. Es wäre hier wichtig, dass das Finanzministerium sagt: ein Mal setzen, und Schluss! Dann wäre es vielleicht ein kleines Glücksspiel: 50 Cent setzen, und Schluss! Aber sie können drücken, drücken, drücken, und das Spiel beginnt erst, wenn sie die Starttaste in Bewegung setzen.

Das allerdings gilt es von Gutachtern festzustellen. Was mich zum Beispiel völlig verwundert, ist, dass das Finanzministerium aufgrund von der Bundespolizeidirektion Wien gemachter Feststellungen quasi auf Tiefgang gegangen ist. Die Bundes­polizeidirektion Wien hat ganz klar gesagt: Dort ... (Bundesrat Ing. Kampl: ... macht­los!) Nein, nicht machtlos.

Die Bundespolizeidirektion Wien hat das auf den Punkt gebracht: Ich kann – sie haben diese Beobachtungen wiederholt gemacht – die Spielautomaten elektronisch beeinflus­sen, mit Fernbedienung und Stromzufuhr-Unterbrechung. Wenn eine Kontrolle kommt, dann habe ich eine Fernbedienung, und plötzlich schaltet dieser Spielautomat auf normalen Betrieb um. Deshalb hat die Bundespolizeidirektion schon im Jänner 2006 gesagt: Wir brauchen eine verplombte Elektronik. Wo sind die entsprechenden gesetz­lichen Umsetzungen in diese Richtung?

 


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