Aber die Frage
ist: Wie weit gehen wir in richtiger Vorgangsweise, und wo ziehen wir die
Grenze der Kontrolle? Im Internet zu kontrollieren hieße in Wirklichkeit,
dass man weiter geht als ein sehr großer Staat dieser Erde, der dann auch
noch bestimmte Seiten abschaltet oder sie nur bestimmten Personen
zugänglich macht. Ich halte das alles nicht für problemlos und ich
bitte um Verständnis dafür, dass wir uns in der Abteilung für
Glücksspiel sehr bemühen, auch
international die beste Methode, die einen möglichst guten Schutz gibt,
mittels Best Practice zu erarbeiten. Wie gesagt: Dieses Hinschauen auf Italien
ist durchaus berechtigt, weil man uns sagt, dass dort ein sehr gutes
System – auch mit der Plombierung – erreicht wurde.
Was die Frage der
2 000 illegalen Automaten in Oberösterreich betrifft: Wenn jemand
konkret einen Standort, wo ein solcher Automat steht, nennt, wird das umgehend
zur Anzeige gebracht, wenn es bei uns eingeht; ansonsten würde ich das
direkt bei den Strafverfolgungsbehörden machen.
Ich kann es mir
aber fast nicht vorstellen, dass 2 000 bis 3 000 Automaten unbemerkt
in einem Bundesland stehen, dass das sonst niemandem auffällt und dass das
nicht so weit geht, dass der genaue Standort mit dem genauen Hinweis, welcher
Tatbestand dort erfüllt ist, bei uns oder bei den
Strafverfolgungsbehörden eingeht. Ich kann mir das fast gar nicht
vorstellen, denn es gibt in diesem Markt eine gewisse Konkurrenzsituation
zwischen zwei großen Anbietern; nennen wir es einmal so. Ich denke, da
würde das, wenn es ein konkreter Sachverhalt ist, auch entsprechend zur
Anzeige gebracht werden.
Lassen Sie mich
das auch als Schlussbemerkung sagen: Ich werde auch den Herrn Vizekanzler
bitten, mit dem Innenminister zu reden, ob man zumindest anregen kann, die
Möglichkeit einer Koordination mit dem BMI bezüglich Sonderkommission
zu überprüfen.
Aber ich wollte
eine abschließende Bemerkung machen: Es ist ja nicht so, dass wir nicht
alle durchaus im Laufe unseres Politikerlebens Gespräche mit allen
Beteiligten dieses Marktes geführt hätten. Seien wir uns klar: Es
gibt natürlich eine Konkurrenz, und es ist ein Markt, der gerade wegen der
Reglementierung einer ist, der sich in einem starken
Auseinandersetzungsverhältnis, aber natürlich auch in einem starken Zusammenwirken
mit der Politik befindet.
Mich wundert es
nicht, wenn die Schreiben sofort da sind, sozusagen zwei Stunden nachdem in der
parlamentarischen Korrespondenz nur vom Umstand berichtet wird.
Es zwingt uns alle in diesem Bereich mit der notwendigen Distanz und Objektivität an die Sache heranzugehen. Es besteht nur immer die Gefahr, dass man das audiatur et altera pars nicht einhält. Man muss durchaus alle Beteiligten anhören.
Ich bitte weiters um Verständnis, dass man auch keine Vorverurteilungen seitens der Exekutive machen kann. Solange kein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, kann man nicht sagen, da finden illegale virtuelle Hundewettrennen statt, denn es wird bestritten, und letztlich ist es eine Beweisfrage. Wenn es bewiesen wird, wird es die Strafe geben, wenn es nicht beweisbar ist, wird das nicht der Fall sein.
Wir als BMF können nur die Illegalität zum Beispiel virtueller Hundewetten feststellen. Wir können sagen, dort, wo eine Wette auf ein Ereignis, das der Anbieter weiß, stattfindet, darf das nicht durchgeführt werden. Die Frage ist, ob das nicht strafrechtlich ein noch viel weiter gehender Tatbestand wäre. Da müsste man eine Anfrage an das Bundesministerium für Justiz stellen.
Aber festzustellen, ob im konkreten Fall so etwas vorliegt, darf und kann nicht unsere Zuständigkeit sein. Wir können es nur allenfalls zur Anzeige bringen, wenn es unseren
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