BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 124

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Das Bundesministerium für Finanzen – gerade die zuständige Abteilung – ist sehr bemüht – und ich möchte da die Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich in Schutz nehmen –, alle Sachverhalte, die ihnen zur Kenntnis gebracht werden, auch unverzüglich zu behandeln, nämlich – wie ich es vorher gesagt habe –: Anzeige, wenn es ein solcher Sachverhalt ist, bei der jeweiligen Strafverfolgungsbehörde, die zustän­dig ist, Mitteilung ans Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern, allenfalls auch Kontrollmitteilung zur Durchführung der notwendigen Abgabenprüfung bei den Betreibern.

Und wenn ich einen Nachsatz aus meiner langjährigen Tätigkeit als Steuerberater anbringen darf: Glauben Sie mir, die Abgabenprüfungen finden statt, und zwar nicht mit Glacéhandschuhen. In diesem Bereich kann ich, will ich und muss ich zurück­weisen, dass Desinteresse bestünde.

Was die Pokerbetriebe betrifft – die Möglichkeit, Poker unternehmerisch zu spielen, außerhalb der Konzession –, werden wir jeden Hinweis, den wir bekommen – und ich bitte, das zu melden –, unverzüglich zu dem notwendigen Abgabenerfolg führen. Aber neben dem Abgabenerfolg muss unser Interesse im Sinne der Aufsicht auch sein, dass sich illegales Glücksspiel eben nicht ausweitet, weil dort gar keine Kontrolle besteht. Dieses Problem ist aber evident, seit es Glücksspiele gibt, und wir werden uns trotzdem bemühen, auch als BMF, diese Dinge ordnungsgemäß zu verfolgen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang nur einen Punkt ansprechen – vielleicht auch als Antwort auf das, was Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth in den Raum gestellt hat, indem sie meinte, wie seien nicht interessiert daran, dass der Bund Geld bekommt, wenn die Stadt Wien ohnehin 40, 45 Millionen kassiert:

Bei aller Liebe und sozusagen bei allem Neid auf eine andere Gebietskörperschaft: Ob wir die Einnahmen machen oder diese, letztlich müssen wir erstens gemeinsam dafür sorgen, dass das öffentliche Defizit sinkt oder zu einem Überschuss wird, zweitens kann und darf das Handeln nicht einzig und allein vom Interesse, möglichst viel Steuern einzunehmen, geleitet sein.

Ich glaube, wir verstehen uns in dieser Frage: In diesem Bereich muss der Regelungs­bedarf ein solcher sein, dass wir gerade dieser Zielsetzung folgen, Menschen, die es nicht selbst einschätzen können, sei es, weil sie zu jung sind, sei es, weil sie bereits ein Suchtverhalten an den Tag gelegt haben, daran zu hindern, dass sie ihr gesamtes Vermögen und womöglich mehr riskieren.

Zu einem indirekten Vorwurf – vielleicht habe ich mich verhört, aber ich spreche es aus Solidarität mit der Kollegin Kranzl, die Staatssekretärin im BMVIT ist, an: Ich glaube nicht, dass sie verleumderisch etwas Falsches gesagt hat. Möglicherweise gab es bestimmte Missverständnisse im Rahmen des Amtes der Niederösterreichischen Lan­desregierung. – Das wollen wir nicht ausschließen. Ich möchte die Kollegin aber in Schutz nehmen. Ich kenne sie als eine, die ihren Angelegenheiten sehr ordentlich und pflichtbewusst nachgeht.

Vielleicht noch zu dem, was Herr Bundesrat Breiner bezüglich des Kontrollierens gesagt hat. Es ist immer so ein Zwischenspiel: Wie weit soll Kontrolle gehen, und wo fängt ein Obrigkeitsstaat an, der alles kontrolliert?

Wir alle haben Bemühungen unterstützt – und ich sage das bewusst als Raucher –, dass man sich beim Zigarettenautomaten ausweisen muss. Tatsächlich ist aber der Vorgang, dass man seinen Namen, seine Adresse, seine Identität anmelden muss, wenn man eine bestimmte Ware bezieht, noch verständlich nach dem Suchtgiftgesetz, weil man ein Opiat bekommt.

 


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