BundesratStenographisches Protokoll745. Sitzung / Seite 9

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Maßnahmen der Bundesregierung: Ich darf an dieser Stelle exemplarisch nur die Maßnahmen für aktivierende und aktive Arbeitsmarktpolitik nennen, wo das Rekord­niveau des Jahres 2006, als die Geldmittel für diese Maßnahmen ja um über 200 Millionen € angehoben wurden, mit einem Gesamtumfang von 1 730 000 000 € für die nächsten Jahre aufrechterhalten wird.

Die Summe dieser Maßnahmen plus der übrigen Maßnahmen im Bereich des Regie­rungsprogramms, insbesondere die Stärkung auch der sozialen Absicherung – ich darf an die Erhöhung der Ausgleichszulagenpensionen auf 14-mal 726 €, die nun auf Basis des Regierungsprogramms erfolgende Festlegung eines Mindestlohns und die geplante Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung erinnern – führt auch dazu, dass die Wirtschaftsforscher im Bereich der Inlandsnachfrage einen stärkeren Impuls erwarten, sodass in Unterstützung zur gut laufenden Exportkonjunktur und der öffentlichen Nachfrage auch die Nachfrage privater Haushalte entsprechend stark bleiben sollte.

Das Wirtschaftsforschungsinstitut rechnet daher im heurigen Jahr mit einem Wachstum von bis zu 3 Prozent und im nächsten Jahr mit einem von 2,5 Prozent. Auch die seit gestern vorliegende Frühjahrsprognose der Europäischen Kommission geht mit 2,9 Prozent beziehungsweise, wenn ich es richtig im Kopf habe, 2,7 Prozent von einem deutlich besseren Wachstum aus.

 


Präsident Manfred Gruber: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte sehr.

 


Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Staatssekretär! Wie hat sich die im Rahmen der Steuerreform 2005 eingeführte steuerliche Begünstigung des nicht entnommenen Gewinnes entwickelt?

 


Präsident Manfred Gruber: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter:  Ich darf an dieser Stelle darauf verweisen, dass in § 11a des Einkommensteuergesetzes die Möglichkeit geschaffen wurde, dass, wenn Unternehmen Teile ihres Gewinnes zumindest für den Zeitraum von sieben Jahren im Unternehmen belassen, diese Teile durch die Gewährung des halben Steuersatzes darauf begünstigt werden.

Die Auswirkung dieser Maßnahme ist natürlich, wenn man so will, noch nicht im vollen Umfang abschätzbar: Wir müssen abwarten, wie sich die Steuerzahlungen im Ein­zelnen entwickeln. Ich darf an dieser Stelle aber darauf verweisen, dass wir im Bereich der Einkommensteuer – im Unterschied zur Lohnsteuer und der Körperschaft­steuer – trotz dieses auf Grund der Weltkonjunktur unerwartet hohen Wachstums 2006 nicht jene Mehreinnahmen an Einkommensteuer hatten, die den Zunahmen im Bereich der Körperschaftsteuer und der Lohnsteuer kongruent entsprechen würden. – Das heißt, die Inanspruchnahme ist da, die Evaluierung können wir aber erst im Sommer 2008 vornehmen, sobald alle Veranlagungen eingebucht sind, damit wir die komplette Einkommensteuerstatistik berechnen können.

Erlauben Sie mir, an dieser Stelle noch darauf hinzuweisen, dass ein zweiter Aspekt derzeit noch gar nicht abschätzbar ist, nämlich der Umstand, dass durch die Ent­scheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 6. Dezember 2006 auch den Frei­beruf­lern die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Begünstigung für nicht entnommene Ge­winne eingeräumt wurde. Dieser Bereich betrifft eine Personengruppe, die in den freien Berufen – insbesondere bei Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Anwälten, Notaren, aber auch diversen Fachärzten – ein hohes Potenzial eröffnet, ihre Steuerbasis zu reduzieren.

 


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