BundesratStenographisches Protokoll745. Sitzung / Seite 11

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Ich darf daran erinnern: Dort war eine Erhöhung der Mineralölsteuer für Benzin um 1 Cent und für Diesel um 3 Cent sowie eine Anhebung der Lkw-Maut um 4 Cent vorgesehen, wobei alle Mittel, die dadurch hereingebracht werden – abgesehen von den Länder- und Gemeinde-Anteilen –, ausschließlich dem Ausbau der Verkehrs­mittel – und dort wieder mit dem Schwerpunkt auf dem Ausbau der Schiene, nämlich im Verhältnis 6 : 4 – zur Verfügung gestellt werden.

Die Bundesregierung hat sich daher nach den Klimaschutz-Beschlüssen des Gipfels der Europäischen Union dazu entschlossen, in einem weiteren Anstrengungsakt einen österreichischen Klimaschutzfonds einzurichten. Zu diesem Zweck wurde die Mineralölsteuer – wird die Mineralölsteuer, muss man korrekterweise sagen: das Budgetbegleitgesetz harrt ja noch der Fragestellung, ob der Bundesrat heute dies­bezüglich nicht einen ablehnenden Beschluss fasst – um weitere 2 Cent erhöht, sodass die Erhöhung beim Benzin insgesamt 3 Cent und beim Diesel 5 Cent beträgt.

Die gesamten zusätzlichen Mittel sollen dergestalt dem Klimaschutz zugeführt werden, dass die Bundesregierung einen Klimaschutzfonds einrichtet – die diesbezüglichen legis­tischen Vorhaben sind bereits in diesem Hause eingebracht –, in den die gesamten Mehreinnahmen aus dem Titel Mineralölsteuer, soweit sie dem Bund verbleiben, eingebracht werden und in der Folge für mehrere Zwecke zur Verfügung stehen.

Erstens dafür, dass Forschungsaktivitäten entfaltet werden, um Maßnahmen zu set­zen – von der Wärmedämmung angefangen bis zur effizienteren Nutzung von Energie, dem Ausbau von erneuerbaren Energien –, um eine entsprechende Forschungs­tätigkeit zu unterstützen.

Zweitens geht es darum, alle Maßnahmen der öffentlichen Hand zu unterstützen, die dazu beitragen können, das CO2-Ziel insgesamt zu erfüllen.

Jener Teil der Mehr-Mittel aus der Mineralölsteuer, die auf Länder und Gemeinden fallen, sollen auf Basis einer Vereinbarung mit den Ländern ausschließlich für Zwecke des öffentlichen Nahverkehrs zur Verfügung gestellt werden, sodass den Ländern und Regionen die Möglichkeit einräumt wird, mit der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs einen ganz wesentlichen Beitrag auch für die Erreichung der Klimaschutzziele zu erreichen.

Wir erhoffen uns, dass es mit diesen Maßnahmen nach langen Jahren wieder zur Verdichtung von Busintervallen kommt, zur Verbesserung auch bei Nebenverkehrs­verbindungen, um den Menschen, die sehr mobil ihrer Pendlereigenschaft nachgehen, eine entsprechende Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu ermöglichen.

Erlauben Sie mir den Nachsatz in der Beantwortung: Wir als Bundesregierung haben uns gleichzeitig bemüht, diesen Mehrkosten, die auf Seiten der Kfz entstehen, für jene, die beruflich bedingt das Kfz benützen müssen, weil sie sonst den weit entfernten Arbeitsort nicht oder in nicht zumutbarer Zeit erreichen können, eine Erhöhung der Pendlerpauschale um 10 Prozent gegenüberzustellen und – darauf bin ich besonders stolz – gleichzeitig auch jenen zu helfen, die auf Grund der Geringfügigkeit ihres Ein­kommens, also weniger als 1 130 € brutto im Monat, trotz Pendlerpauschale zu keiner Steuerreduktion kommen, nämlich durch die Einführung einer Negativsteuer in der Höhe von zusätzlich 90 € ab dem Jahr 2008 – das geht natürlich nicht während des Jahres –, um auch einen Ausgleich für die Mehrkosten, die an der Zapfsäule ent­stehen, zu schaffen.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Staatssekretär.

Wir kommen nun zur 3. Anfrage, 1550/M, und ich bitte den Anfragestellter, Herrn Bundesrat Schennach, um Verlesung der Anfrage.

 


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