BundesratStenographisches Protokoll745. Sitzung / Seite 17

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Geplant ist, dass im dritten Quartal 2007 die Bundesregierung die ressortspezifischen Reduktionsziele, also aufgeteilt auf die einzelnen Ressorts, festlegen wird. Dann erfolgt die Maßnahmenplanung, sodass noch heuer, bis Ende des vierten Quartals, die Maß­nahmenpläne vorliegen sollen, damit in den Jahren 2008 bis 2010 alle notwendigen, zum Teil auch legistische Maßnahmen, gesetzt werden können, um diese Reduktion zu erreichen.

Die Änderungen von Informationsverpflichtungen, also solche, die der Nationalrat beschließt und die in der Folge auch der Genehmigung des Bundesrates unterliegen, müssen in Zukunft die entsprechenden Berechnungen mitliefern. Detto müssen jene Ministerien, die auf dem Verordnungsweg Informationsverpflichtungen regeln, die Berechnung in entsprechender Form darstellen.

In diesem Sinne wurde in das Bundeshaushaltsgesetz ein neuer § 14a eingefügt, der ja heute auch dem Bundesrat zur Diskussion vorliegt.

Erlauben Sie mir, an dieser Stelle auch darauf hinzuweisen, dass wir im Zuge der Regierungsklausur in Linz auch darüber gesprochen haben, dass diese Reduktion von Kosten nicht bei den Unternehmen haltmachen soll. Die Bundesregierung wird sich bemühen, im Zusammenhang mit der Einführung von verstärktem E-Government dazu beizutragen, dass auch für die Bürgerin und den Bürger als Privatperson die Informationsverpflichtung möglichst effizient gestaltet wird, sodass es dort zu einer Reduktion, wenn man so will, zumindest des zeitlichen Einsatzes kommt, aber auch der Kosten, zum Beispiel, weil eine elektronische Eingabe anstelle eines einge­schriebenen Briefes möglich ist.

Auch dort wollen wir Bürgerinnen und Bürger nicht mit einer Vielzahl von Verpflich­tungen gegenüber dem Staat belasten, sondern erreichen, dass möglichst an einer Stelle eine Information gegeben wird, und das auf einem möglichst kostengünstigen Weg.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Staatssekretär.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Wie liegen wir mit diesem Projekt im internationalen oder europäischen Vergleich?

 


Präsident Manfred Gruber: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Wie ich vorher schon beantwortet habe, liegt die Vorreiterrolle in der Europäischen Union bei den Niederlanden. Es hat in den vergangenen Jahren eine Reihe europäischer Staaten begonnen, Initiativen zur Reduktion der Verwaltungskosten zu entwickeln und umzusetzen. Das von mir vorher erwähnte Standardkostenmodell wird derzeit von 17 Mitgliedstaaten bereits für die Messung der Verwaltungskosten angewandt.

Ausgehend von den Vorarbeiten hat der Europäische Rat im März 2007 beschlossen, die aus dem Gemeinschaftsrecht resultierenden Verwaltungskosten für Unternehmen bis 2012 um 25 Prozent zu senken. Das ist zwar zwei Jahre später als unsere Initiative, man muss aber berücksichtigen, dass ja eine Vielzahl dieser Regelungen einen sehr komplizierten Rechtswerdungsprozess hat, das heißt, Bestimmungen, die zu ändern sind – oft Richtlinienanpassungen –, auch vom Procedere der Richtlinienwerdung einen entsprechenden Vorlauf haben.

Österreich hat sich auf EU-Ebene sehr stark für diese Initiative eingesetzt. Das Aktionsprogramm der Europäischen Kommission sieht eine Messung in 13 prioritären Bereichen anhand der Standardkostenmodell-Methode vor.

 


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