BundesratStenographisches Protokoll745. Sitzung / Seite 18

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Weiters sollen elf Rechtsvorschriften – bitte, die lustige Bezeichnung „low hanging fruits“, also tief hängende Früchte wurde im Bereich der EU gewählt – sofortige Maßnahmen zur spürbaren Entlastung bringen. Ich hoffe, dass nicht neue Gekrümmte-Bananen-Vorschriften in anderer Form zu mehr Verpflichtungen führen, wenn sie sehr tief hängen. (Heiterkeit des Bundesrates Konecny.)

Präsident Manfred Gruber: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Schimböck gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Wie werden die Verwaltungskosten in den Unternehmen konkret gemessen?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Die Verwaltungskosten werden anhand des international erprobten Standardkostenmodells gemessen, das in seinem Kern eigentlich in den Niederlanden entwickelt wurde. Wie Sie selbst aus Ihrer betrieblichen Tätigkeit wissen, Herr Bundesrat, ist es ja so, dass für ein Unternehmen eine durchaus verständliche Rechtsvorschrift oft mit einer Fülle und Vielzahl von zusätzlichen Arbeitsgängen im Betrieb verbunden ist. Wenn ich nur daran erinnere, sagt der Gesetzgeber: Klimaschutz ist sehr vernünftig! Wir wollen gern wissen, welchen Heizstoff du wann und wo eingesetzt hast!

Die Beantwortung eines solchen Fragebogens gegenüber der Statistik Austria führt aber in einem Betrieb dazu, dass oft jemand in die Abteilungen gehen und eine Art detektivische Recherchearbeit entfallen muss, um zu klären, wie viel für jede einzelne Anlage – nämlich ausgedrückt in Kilowattstunden – tatsächlich verbraucht wurde. Dann werden Tabellen gesucht, wo man den Einsatz von Kohle in den anderen Faktor umrechnet.

All das kann im Standardkostenmodell ermittelt werden, und es kann sozusagen damit festgestellt werden, wie hoch auch diese indirekte Wirkung der Informations­ver­pflichtung ist – also nicht nur das Ausfüllen des Formulars, sondern was die Unter­nehmen damit insgesamt an Aufwendungen haben.

Ich denke, das ist auch das Entscheidende, meine Damen und Herren, dass man nicht nur einen kleinen Ansatz sieht, sondern versucht, zu ermitteln, was denn unser Tätigwerden als Regierung/Gesetzgeber auslöst und was wir dafür tun können, dass wir den Rechtsunterworfenen möglichst Hilfestellungen geben, damit diese das nicht in dem Ausmaß beantworten müssen.

Die Arbeitszeit von Mitarbeitern und ähnliche Dinge – externe Kosten wie Steuer­berater zum Beispiel – sind typische Kosten, die bei so einer Informationsverpflichtung anfallen. Und genau diese werden durch das Standardkostenmodell entsprechend ermittelt.

 


Präsident Manfred Gruber: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Breiner gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Auf der Homepage „www.verwaltungskostensenken.at“ sind Partner angeführt – das sind die IV und die Wirtschaftskammer –, es sind aber keine Vertretungen der Arbeitnehmer dort aufzufinden.

Daher meine Frage: Können Sie ausschließen, dass wichtige Informations­verpflich­tungen im Konsumentenschutz, Umweltschutz und ArbeitnehmerInnenschutz beein­träch­tigt oder sogar abgeschafft werden?

 


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