Entschließungsantrag 159/A betreffend „Berücksichtigung von Anregungen im Begutachtungsverfahren“ eingebracht.
Weiters wurde gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates beantragt, diese beiden Entschließungsanträge jeweils ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.
Sofern sich kein Einwand erhebt, werde ich die Abstimmung über die beiden Anträge unter einem vornehmen lassen.
Ich lasse nun, nachdem kein Einwand erhoben wurde, über den Antrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Stefan Schennach, Manfred Gruber, Kolleginnen und Kollegen, die gegenständlichen Entschließungsanträge gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates jeweils ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlungen zu nehmen, abstimmen. Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Drittel der abgegebene Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag, die gegenständlichen Entschließungsanträge jeweils ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Ich ergänze daher die Tagesordnung um den Entschließungsantrag 158/A(E) als weiteren Tagesordnungspunkt 4 und um den Entschließungsantrag 159/A(E) als weiteren Tagesordnungspunkt 5.
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Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Beschluss des
Nationalrates vom 24. April 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962,
das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das
Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das
Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das
Mineralölsteuergesetz 1995, das Normverbrauchsabgabegesetz, die
Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das
EG-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das
Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das
Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das
Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002,
das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Bundesgesetz über die
Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen, das
Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz
und das Bundesbahngesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2007)
(43 d.B. und 67 d.B. sowie 7681/BR d.B. und 7682/BR d.B.)
Präsident Manfred Gruber: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu deren Punkt 1.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Reinhard Todt. – Ich bitte um den Bericht.
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