BundesratStenographisches Protokoll745. Sitzung / Seite 31

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Berichterstatter Reinhard Todt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Finanzausschusses liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Mai 2007 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Manfred Gruber: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. – Bitte, Herr Kollege.

 


10.20.22

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Herr Staatssekretär hat in einer Anfragebeantwortung einmal gemeint: Soferne der Bundesrat heute zustimmt. – Es könnte natürlich sein, dass er auch nicht zustimmt, wenn der Bundesrat, das Hohe Haus hier, sich bezüglich seiner früheren Anträge ernst nimmt, denn immerhin haben sich alle Fraktionen hier in zwei Entschließungen im Jahre 2003 an den Nationalrat mit dem dringenden Ersuchen gewandt, keine Sammelgesetze mehr dem Bundesrat vorzulegen.

Wir haben hier heute ein Sammelgesetz vorliegen, das 28 höchst unterschiedliche Gesetze betrifft. Der Bundesrat hat sich damals in einer Entschließung auf Initiative von Jürgen Weiss, der wir alle unsere Zustimmung gegeben haben und die auf den Empfehlungen des Rechnungshofes gefußt hat, der mehrmals gemeint hat, dass solche Sammelgesetze sowohl für die Verwaltung als auch für die Transparenz falsch sind, an den Nationalrat gewandt mit der Bitte, solche Sammelgesetze in Zukunft nicht mehr zu machen.

Durch dieses Sammelgesetz, dass uns heute hier vorliegt, sind wir sozusagen in eine Nötigung gekommen, und zwar dazu, hier kontra zu reden, obwohl viele der in diesem Gesetz enthaltenen Maßnahmen sehr erfreulich sind.

Es werden zum Beispiel die Bundesräte Vorarlbergs genötigt, diesem Gesetz zuzu­stimmen, obwohl sie den Konsultationsmechanismus nach Art. 15a ausgelöst haben.

Es werden auch die Vertreter der Wirtschaftskammer genötigt, diesem Gesetz zuzu­stimmen, obwohl sie, was die Änderungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes betrifft, heftigste Kritik üben.

Hätten wir hier kein Sammelgesetz vorliegen, wären hier keine solchen Zwangs­mechanismen gegenüber den Mitgliedern dieses Hohen Hauses notwendig, denn dann könnte vielleicht Vorarlberg gemäß dem ausgerufenen Konsultationsmechanismus heute und hier sein Nein deponieren beziehungsweise könnten die Vertreter der Bundes­wirtschaftskammer sagen, dass sie mit der Novellierung des Lebensmittel­sicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes nicht konform gehen.

Aber leider bekamen wir hier sozusagen einen Rieseneintopf, wo wir von grüner Seite sagen müssen: Ja, es ist gut, dass zum Beispiel das Reverse-Charge-System eingeführt wurde und dadurch die „Karussellgeschäfte“ abgestellt wurden. Wir finden es richtig, dass die Neuregelung bei der Wertpapierdeckelung für die Pensions­rückstellung in dieser Weise erfolgt ist. Wir finden es richtig, dass das Kernstück dieses Budgetbegleitgesetzes die Mineralölsteuererhöhung ist. Wir haben aber bei einer Reihe von Vorhaben kritische Anmerkungen zu machen, hätten aber dennoch bei über zwei Drittel der Materie diesem Budgetbegleitgesetz zugestimmt.

 


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