BundesratStenographisches Protokoll745. Sitzung / Seite 38

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würde. Das ist immerhin mehr, als ein kleinerer Betrieb an Grundumlage an die Wirtschaftskammer zu bezahlen hätte.

Es würde also insgesamt eine zusätzliche Belastung von 24 Millionen € auf die Unternehmungen zukommen, und das ist unserer Meinung nach in diesem Umfang nicht gerechtfertigt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist: Nach dem neuen § 61 dieses Gesetzes müssten bestimmte Betriebe eine jährliche Gebühr entrichten. In Vorarlberg wären das zusätzlich 5 000 Betriebe, die der Gebührenpflicht unterliegen würden. Wenn Sie das jetzt für Ihr Bundesland hochrechnen, wie viele Betriebe das in Wien oder in Nieder­österreich wären, dann sind das drei- oder viermal so viele Betriebe, die unter diese Gebührenpflicht fallen würden. Es müssten in Vorarlberg 5 000 zusätzliche Gebühren­vorschreibungen vorgenommen werden, was natürlich zu einem beträchtlichen Mehraufwand in der Verwaltung führt. Wir sind damit auf dem Wege zu einem Gebührenstaat, und das ist in dieser Form abzulehnen.

Zu einem Mehraufwand führt auch die Regelung, dass Befund und Gutachten über amtliche Proben der Partei auszuhändigen sind. Aus Sicht des Bürgerservices ist das aber selbstverständlich eine berechtigte und richtige Maßnahme, absolut verständlich.

Um jetzt noch dem Kollegen Schennach eine Antwort zu geben in Bezug auf die Nötigung: Selbstverständlich fühlen sich die Vorarlberger Bundesräte nicht genötigt, hier zuzustimmen. Aber wir werden, was dieses Gesetz anbelangt, auch mit der Wirtschaft, denke ich, noch gemeinsam Gespräche führen müssen. Ich fordere des­halb, dass die Länder hier nochmals eingebunden werden, dass man dieses ganze Gesetzespaket nochmals in diesem Rahmen überdenkt.

Und wenn der Kollege Schennach glaubt, wir werden genötigt, dann kann ich ihm sagen: Das ist nicht der Fall! Nötigung ist ein Paragraph des Strafrechtes. Wir fühlen uns da in keiner Weise mit dem Strafrecht in Verbindung gebracht. Wir verlangen aber, dass die Länder bei derartigen Gesetzesänderungen auch entsprechend ernst genom­men werden und lehnen eine solche Vorgangsweise entschieden ab, was nicht bedeutet, dass wir diesem Maßnahmenpaket, dem Budgetbegleitgesetz unsere Zustim­mung nicht geben werden, weil es wichtige Impulse für die nächsten zwei, drei Jahre mit sich bringt. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

10.51


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Dr. Matz­netter.

 


10.51.10

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Danke, Herr Präsident! – Erstens einmal möchte ich mich für die sehr offen geführte Diskussion in der Frage Sammelgesetze bedanken. Viele werden wissen, dass ich selbst – ich war damals im Nationalrat – ein erbitterter Gegner des Budgetbegleit­gesetzes zum Doppelbudget 2003/2004 war, dessen In-Kraft-Treten der Bundesrat dann im Sommer auch verzögert hat. Damals waren es an die hundert, ich glaube, 99 Artikel mit einer Fülle von Gesetzen, die in keinem auch nur irgend gearteten Zusammenhang zum Budget standen. Und zu Recht hat der Bundesrat in der Folge ebenfalls sehr deutlich klargemacht, dass es so nicht geht.

Ich will das jetzt gar nicht verteidigen und sagen, jetzt ist alles gut, bitte aber doch zu sehen, was die Disziplin der Bundesregierung bei ihrer Vorlage betrifft, dass das Gesetz gegenüber damals einen deutlich reduzierten Umfang hat. Es war ein beson­deres Anliegen, und zwar sowohl des Bundeskanzlers als auch des Vizekanzlers,


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