BundesratStenographisches Protokoll745. Sitzung / Seite 40

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zuhalten. Im Rahmen dessen, was uns europarechtlich möglich ist, setzen wir im Sinne der Verpflichtung, alles, was an Hinterziehung erfolgt, in diesem Budget schon zu heben, entsprechende Maßnahmen. Und wir haben ja in der Steuerschätzung vor­gesehen, dass wir entschiedene weitere Maßnahmen gegen den Steuerbetrug setzen. Wir müssen diese Maßnahme jetzt setzen, denn sie bedarf in der Umstellung der Wirtschaft, damit sie in Kraft tritt – das betrifft ja Buchhaltung, EDV-Systeme und dergleichen –, entsprechender Vorlaufzeit. Daher muss die Bestimmung schon in dem Gesetz drinnen sein. Das ist eine gute Bestimmung und erweitert das, was bisher schon für die Baubranche galt, auf andere Branchen.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle, darauf hinzuweisen, dass sowohl der Herr Vize­kanzler wie auch ich uns seit Monaten, nämlich seit Beginn der deutschen Präsident­schaft, intensiv dafür einsetzen, eine Chance zu bekommen, möglichst bald ein generelles Reverse Charge auch in Österreich durchzuführen, sei es auch nur, dass Österreich als, wenn man so will, erste und bestorganisierte Finanzverwaltung ein Pilotprojekt zugestanden bekommt, sodass wir die modernste Form als Erste einsetzen können.

Wir haben Fortschritte erzielt, auch beim informellen Ecofin in Berlin. Und vorgestern und vorvorgestern sind auch weitere Fortschritte in Zusammenarbeit mit der deutschen Präsidentschaft erfolgt, sodass unsere Hoffnung lebt, dass unser Projekt, das ja in seiner ursprünglichen Form ein österreichischer Vorschlag aus den neunziger Jahren ist, vielleicht bald Wirklichkeit wird und wir Reverse Charge dann zur Gänze einführen können: eine Entlastung für alle Betriebe, die ehrlich sind, und eine Verhinderung der Betrugsmöglichkeit für die, die unehrlich sind.

Ich möchte noch kurz auf die Ausführungen des Kollegen Schennach zur Frage der Zuteilung beziehungsweise Aufteilung der Mehrmittel aus der MöSt-Erhöhung auf ASFINAG und ÖBB eingehen.

Wir haben genügend finanzielle Mittel, wir stellen diese ausschließlich diesem Bereich zur Verfügung, um die Bilanzierungsfähigkeit der ausgegliederten Bereiche, also sowohl der Schiene wie auch der ASFINAG, zu ermöglichen. Ich bitte um Verständnis dafür, meine Damen und Herren, dass es davon abhängt, wie die konkrete bilanz­politische Situation ausschaut. Es ist so, dass sowohl die ÖBB wie auch die ASFINAG aus Gründen der Geldaufnahme im Wege der Anleihe auf das IFRS-System, das heißt auf eine andere Form des Bilanzierens, umsteigen müssen. Im Zuge dieses Systems kommt es zu einer anderen Bewertung von Anlagevermögen. Mit dieser anderen Bewertung des Anlagevermögens verändert sich drastisch die Eigenkapitalsituation in diesen Bilanzen. Und der Bund als Eigentümer muss sicherstellen, dass ausreichend Eigenkapital vorhanden ist.

Jetzt sind die Eigentumsverhältnisse bei ASFINAG und Bahn unterschiedlich: Während der Bahn die Grundstücke gehören, die sie in Verwendung hat, ist es bei der ASFINAG so, dass ihr nur ein Fruchtgenussrecht eingeräumt ist. Dies führt ebenfalls zu einer anderen bilanziellen Behandlung. Insgesamt ist in den Budgets die notwendige, die ausreichende Bedeckung aus den Mitteln der Mineralölsteuererhöhung gegeben – und sogar darüber hinaus, wenn ich es richtig im Kopf habe. Aber wir können Ihnen die konkrete Aufteilung noch nicht sagen, sondern erst dann, wenn die Umstellung der Bilanzierung erfolgt ist. Dann stehen wir – beziehungsweise der Verkehrsminister als Eigentümervertreter – selbstverständlich gerne für diese Auskunft zur Verfügung.

Was die Frage des Erzielens der endgültigen Vermeidung von Tanktourismus betrifft, so erlauben Sie mir, meine Damen und Herren, diesen Bereich mit einem lachenden und einem weinenden Auge zu betrachten: Als sozusagen Teil der Finanzverwaltung bedeutet Tanktourismus zwar eine Verschlechterung in der Statistik betreffend das


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