BundesratStenographisches Protokoll745. Sitzung / Seite 42

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sondern wir setzen ja gleichzeitig aus diesen Mitteln sehr große Mengen – und es wurde ja vorher schon, ich glaube, von Bundesrat Edgar Mayer, darauf hingewiesen, wie hoch die Mittel sind, die Ländern und Gemeinden in diesem Bereich zur Verfügung stehen – für die Attraktivierung des Nahverkehrs ein. Das ist ja auch eine Maßnahme der Erleichterung!

Und wenn am Ende des Tages ein Pendler, der bisher das Auto verwenden musste, durch den Ausbau in der Lage ist, seinen Arbeitsplatz mit dem öffentlichen Verkehrs­mittel zu erreichen und auch wieder zurückzukommen, dann haben wir ja doppelt gewonnen: Er erspart sich, überhaupt zur Tankstelle zu fahren und 80 € einzufüllen; wir ersparen uns als öffentliche Hand, dass wir einen Verkehrsstau haben, der noch zu einer weiteren Intensivierung des Straßenausbaus führt; der Planet erspart sich einen zusätzlichen CO2-Ausstoß; und mehr zum Leben hat die betroffene Person auch, denn wenn sie ein öffentliches Verkehrsmittel verwendet und nicht mehr das Auto braucht, dann hat das natürlich den Vorteil, dass es selbst bei der teuersten Form der Verkehrs­mittel allemal noch billiger kommt als der Betrieb auch des billigsten Kraftfahrzeuges.

In Summe betrachtet – weil auch noch die Chance besteht, dort die Zeitung zu lesen –, steigt die Lebensqualität von uns allen – inklusive jenen, die dann ein neues und besseres öffentliches Verkehrsmittel haben – eher an, als dass sie abfällt.

Was die Frage, die vorher Bundesrat Schennach hinsichtlich Erbschafts- und Schen­kungs­steuer aufgeworfen hat, insgesamt betrifft, so ist meine erste Aussage dazu: Im Regierungsprogramm finden Sie dazu keinen einzigen Beistrich. – Völlig logisch, weil hier völlig kontroversielle Vorstellungen vorhanden waren. Während der eine Regie­rungspartner schon von vornherein im Wahlkampf gesagt hat: ersatzlose und gänzliche Aufhebung!, sagte der andere Regierungspartner, die SPÖ, der ich angehöre: Bitte durchgreifende Reform – hoher Freibetrag, aber Millionenerben sollen zahlen! – Wir konnten uns nicht darauf einigen, und daher stand nichts drinnen.

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom März dieses Jahres den Grundtatbestand aufgehoben. Und das führt dazu, dass im Falle von Erwerben von Todes wegen mit 1. August 2008 keine Erbschaftssteuer mehr anfällt. Das ist keine Entscheidung der Bundesregierung, das ist keine Entscheidung des Nationalrates, das ist keine Entscheidung, die in Vereinbarung zwischen den beiden Regierungsparteien entstanden ist, sondern eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes – der dem österreichischen Gesetzgeber eine Reparaturfrist einräumt, welche aber nicht wahr­genommen werden kann, weil die Regierungskoalition nicht in der Lage ist, sich diesbezüglich auf eine Reparatur zu einigen. Das ist also keine Frage der Groß­zügigkeit, sondern der Anwendung der Gesetze. – Der persönliche Nachsatz sei mir erlaubt: Ich verstehe es nicht ganz, warum man nicht bei Millionenerben einen ent­sprechenden Beitrag kassieren kann (Beifall bei der SPÖ), und hoffe natürlich immer noch, dass sich irgendetwas in diese Richtung bewegt.

Aber ich will die „Kleinherzigkeit“ in der Pendlerfrage nicht so im Raum stehen lassen. Und ich sage das jetzt bewusst – weil die erste Frage eine war, wo ich auf die ÖVP-Fraktion geschaut habe –: Es war nicht der Wunsch der ÖVP-Fraktion, in diesem Bereich allzu viel auszugleichen, aber – und das Kompliment gilt in dieser Frage dem Vizekanzler und Finanzminister Molterer – es war ein Einsehen da und man war bereit, damit man Menschen, die ihrer Mobilitätsanforderung gerecht werden, aber so wenig verdienen, dass sie daraus keinen Steuervorteil lukrieren, dennoch – und ich sage einmal bewusst: gegen den ideologischen Willen der Volkspartei, eine Negativsteuer zu machen – hilft, die 90 € einzusetzen.

Und in diesem Sinne sind das immer die guten Signale, die am besten von beiden Regierungsseiten kommen, weil es Signale an die Bevölkerung sind: Uns ist es etwas


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