Schauen wir uns gemeinsam die Gesamtbelastung an, auch was die Frage der Informationsverpflichtung betrifft. Aber ich würde nicht den Sparstift dort ansetzen, wo es letztlich um die Gesundheit der Bevölkerung geht.
In diesem Sinne darf ich hier Frau Gesundheitsministerin
Kdolsky verteidigen, darf aber auch in Ergänzung zu dem, was Bundesrat
Mayer gesagt hat, darauf hinweisen, dass schon bei der Einordnung der
Risikoklassen das Einvernehmen mit den Landeshauptleuten herzustellen ist
und dass die Frau Bundesministerin ja bereit ist, in einem intensiven Dialog
mit den zuständigen Referenten der jeweiligen Landesregierungen hier eine entsprechende
Umsetzung herzustellen. (Bundesrat Ing. Kampl: Vorher! Vorher soll das Einvernehmen hergestellt werden!)
Herr Bundesrat
Kampl! Ich kann Ihnen diese Frage beantworten und nehme wiederum die Frau Bundesministerin
in Schutz: Das Problem war, dass die Gesellschaft, also die AGES, insgesamt
sowie dieser Bereich deutlich höhere Budgetmittel erfordern, die wir
aufgrund der sonstigen Einsparungen nicht aus dem normalen Budgethaushalt
einfach bedienen können.
Jetzt hätte
sie zwei Möglichkeiten gehabt: Zurückzustellen, Leute in diesem
Bereich abzubauen und ab dem Jahr 2008 die Intensität und die Qualität
der Kontrolle herabzusetzen – oder im Rahmen der Budgetgesetze
zu erwirken, dass sie bei Aufrechterhaltung des notwendigen
Personalstandes und der maschinellen Ausstattung den Erfordernissen gerecht
wird. Das hat sie in großer Eile machen müssen, weil das Budget, wie
gesagt, möglichst dem Hohen Haus vorliegen sollte und auch möglichst
fristgerecht beschlossen werden sollte.
Insofern darf ich
die Frau Bundesministerin in dieser Frage in Schutz nehmen und möchte
meiner Zuversicht Ausdruck verleihen, dass sie sich bemühen wird, mit
jedem der Länder, insbesondere auch mit Vorarlberg, diesbezüglich
entsprechende Regelungen zu finden.
Übrigens:
Nicht, dass der Eindruck entsteht, es wären nur die Wirte betroffen, es
ist natürlich die gesamte mit der Ernährung zusammenhängende
Branche betroffen. Und es ist auch nicht so, dass nicht auch die
Pharmaindustrie ihren Beitrag leisten müsste. Wir haben ja gleichzeitig
die Änderungen für jene Hersteller und Großvertriebe, die
Medikamente in Umlauf bringen, die ebenfalls den „Vigilanz-Cent“ zu
zahlen haben. – Das heißt, das Prinzip ist gleich. Jene Wirtschaftsbereiche,
die sensible Güter in Verkehr setzen, wo umfangreiche Aufwendungen zur
Erhaltung der Sicherheit für die Gesundheit der Bevölkerung notwendig
sind, müssen einen angemessenen Kostenbeitrag leisten.
Ich darf
abschließend noch kurz ergänzen, was Herr Bundesrat
Florianschütz schon angedeutet hat: Wir haben uns bemüht, bei der
Summe der Maßnahmen in diesem Gesetz für eine notwendige
Ausgewogenheit zu sorgen. Das ist nicht immer all das, was sich jede Gruppe
für sich allein wünscht, entspricht aber der einem Kompromiss
innewohnenden Natur. Gleichzeitig aber sollte es auch jener guten österreichischen
Tradition entsprechen, dass man versucht, bei divergierenden Interessen
möglichst einen Kompromiss zu finden.
Wir erfüllen die notwendigen Aufgaben, die uns aus internationalen Verpflichtungen erwachsen. Also, es ist fast angenehm bei den europäischen Instanzen. Ich habe eben erst den Haushalts-Generaldirektor bei der EU-Kommission besucht. Wir sind brav in der Erfüllung dieser Pflichten, gleichzeitig aber machen wir jene Bereiche, wo wir stolz auf unser Land sind – ob das ein hervorragendes Sozialsystem ist, ob das die beste Qualität in Wissenschaft und Forschung ist, ob das die Frage unserer Infrastruktur ist, unsere Bahn, unsere Straßen. Wir nehmen Geld in die Hand, wir bemühen uns, die Schwerpunkte zu setzen, und wir wollen überall unter den Besten sein – von der
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