Ausnahme! – verpflichtet sind, quartalsmäßig zu berichten, was sie mit dem Geld des Steuerzahlers tun. Es war eher ein Redaktionsversehen, dass im Bereich des Universitätsgesetzes eine solche Bestimmung nicht enthalten war.
Wir erhöhen aber, und das ist die zweite Frage, die die Frau Bundesrätin Konrad gestellt hat, deutlich das Budget der Universitäten. Man darf nicht vergessen, dass die Universitäten 2006 2,047 Milliarden bekommen haben, sich dieser Betrag auf 2,219 Milliarden, also um 172 Millionen oder 8 Prozent steigert im heurigen Jahr und nächstes Jahr noch einmal um 25 Millionen, also zusätzlichen 1,1 Prozent zu einem Plus von fast 10 Prozent gegenüber dem Jahr 2006.
Da wird man bei der Summe an Geld, die wir richtigerweise in die Anstrengungen der Wissenschaft und der universitären Forschung und Lehre investieren, auch die Gelegenheit finden, den jeweiligen Bericht, so wie jeder kaufmännische Betrieb, auszufüllen. Ich habe wenig Verständnis dafür – und ich bitte, das aus Rücksichtnahme auf meine Profession zu tun –, wenn Menschen, die Betriebe mit Tausenden Beschäftigten führen, erklären, sie seien nicht in der Lage, fristgerecht wie jeder andere Betrieb und jede Abteilung zu berichten. Das werden auch die Universitätsrektoren genauso erfüllen wie alle anderen Ausgegliederten.
Wenn ich mir den Nachsatz noch erlauben darf: Es gibt genug Gesetze, wo jede Unternehmerin und jeder Unternehmer im Lande bis zur Einreichung im Firmenbuch alle Daten melden muss, eine Mahnung und dann eine Strafe bekommt, wenn sie/er es nicht genau auf den Tag macht. Da können wir auch erwarten, dass im Bereich der Wissenschaft diese Minimalerfordernisse kaufmännischen Rechnungswesens Platz greifen. Das ist keine Angelegenheit, wo man allzu sehr Schutzgedanken vorhalten müsste.
Kurz zu den anderen angesprochenen Punkten. Frau Bundesrätin Mühlwerth hat die Frage der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge angesprochen. Ich darf daran erinnern, meine Damen und Herren, dass dies Bestandteil des Regierungsprogramms ist, aber nicht Gegenstand der jetzigen Budgetbegleitgesetze, weil im Regierungsprogramm vereinbart ist, dass zuerst einmal geschaut wird, die notwendigen Effizienzsteigerungen in der Verwaltung und auch die notwendigen Verbesserungen, gerade was Medikamenteneinkauf, aber auch die Vertragssituation mit der Ärzteschaft betrifft, anzugehen. Und die Sozialpartner erstellen da die Selbstverwaltung, sie sind auf gutem Weg in diesem Bereich.
Erst wenn das vorliegt, kann eine Erhöhung der Beiträge erfolgen, damit eines gesichert ist: dass die hervorragende Gesundheitsbetreuung unserer Bevölkerung auch im Jahr 2010 uneingeschränkt erfolgen kann und unsere Gebietskrankenkassen – vor allem einzelne von ihnen – nicht in ein immer größeres Verbindlichkeitenloch fallen, das nachher umso schwieriger zu bedecken ist.
Was die vielen Fragen, die Frau Bundesrätin Kerschbaum aufgeworfen hat, betrifft, so versuche ich in aller Schnelligkeit, darauf zu antworten.
Erste Grundsatzfrage war der Zweifel daran, ob die Kosten eines Pendlers, der mit einem öffentlichen Verkehrsmittel fährt, tatsächlich nur die Hälfte der Kosten ausmachen, wenn man mit einem Kfz fährt. Wenn Sie mir eine reine Überhapps-Rechnung erlauben: Nehmen wir an, der Pendler ist 20 Kilometer unterwegs – das ist das Mindestmaß –, dann würden beim Auto, wenn er das billigste Auto nimmt, das es als Neuwagen gibt, um 10 000 €, wenn er es zehn Jahre fährt, 200 000 Kilometer, allein von den Anschaffungskosten 1 000 € anfallen. Gebraucht natürlich billiger.
Wenn Sie mitrechnen: zwei Mal im Jahr Service, Radwechsel und Ähnliches mit in Summe 400 €, wenn Sie bei 20 000 Kilometern mit einem Verbrauch von sieben Litern
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