BundesratStenographisches Protokoll745. Sitzung / Seite 61

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Daher ist es im Interesse der Patienten und Patientinnen besonders wichtig, dass es bei uns in Österreich ein modernes, qualitativ hochwertiges System der Arzneimittel­überwachung gibt. In der heutigen Zeit, wo viele Geschäfte über das Internet abge­wickelt werden, ist eben auch das Inverkehrbringen von Medikamenten auf diese Art möglich, und da ist es notwendig, dass wir ein Kontrollorgan haben, das uns deren Sicherheit garantiert, denn gefälschte Medikamente bringen große Gefahren für die Konsumenten mit sich. Daher sieht dieses Überwachungssystem vor, dass generell nach einem gewissen Schema Proben gezogen werden, aber auch dann, wenn vom Apotheker qualitative Mängel festgestellt werden oder wenn ein Arzt eine Häufung von Nebenwirkungen feststellt.

Diese Aufgaben obliegen den Mitarbeitern der Österreichischen Agentur für Gesund­heit und Ernährungssicherheit, der AGES, die schon angesprochen wurde. Deren Finanzierung soll nicht das Budget belasten, weswegen die Frau Ministerin für Gesundheit, Jugend und Familie eine Verordnungsermächtigung zu diesem Gesetz erlassen hat, 1 bis 3 Cent pro Medikamentenpackung von der Pharmaindustrie einzu­heben, und damit wird beste Sicherheit für unsere Konsumenten und Konsumentinnen garantiert.

In diesem Bereich gibt es auch andere Projekte, die in einzelnen Bundesländern schon anlaufen und sehr gut sind. Wenn ich zum Beispiel nur den Arzneimittel-Sicherheitsgurt hernehme: Viele Leute nehmen Medikamente, gehen zu verschiedenen Ärzten, bekommen weitere verschrieben, und die vertragen sich dann untereinander nicht. – Wenn wir wissen, dass jede vierte Spitaleinlieferung damit zu tun hat, dass Medika­mente unkoordiniert genommen werden, so ist das ein wichtiger Schritt, glaube ich.

Eine weitere gute Sache, die im Regierungsübereinkommen enthalten ist und die in dieser Regierungsperiode auch noch verwirklicht wird, ist die Deckelung der Rezept­gebühren, die eine finanzielle Entlastung der Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen wird.

Ich darf aber unserer Frau Ministerin noch einen herzlichen Dank aussprechen, denn sie hat schon sehr viel für unser Gesundheitssystem bewirkt, zum Beispiel Kosten eingespart. Ich komme aus Niederösterreich, wo sie ja schon gewirkt hat, und mit den Schwerpunktkrankenhäusern, die sie in den einzelnen Regionen verwirklicht hat, ist, glaube ich, sehr viel und sehr viel Gutes passiert.

Wenn ich aus dem Waldviertel, in dem das ja jetzt als Proberegion läuft, über das Entlassungsmanagement aus dem Spital berichten darf, so wird dieses, obwohl in der Anfangsphase, schon von allen gelobt: sowohl von den Spitälern als auch von den Ärzten draußen und auch von den Angehörigen der Patienten. Sie alle empfinden es als Verbesserung, und dafür herzlichen Dank!

Ich kann zum Abschluss nur sagen: Stimmen wir diesem Gesetz zu, denn es bringt eine qualitative Verbesserung und eine höhere Sicherheit für die Bürger und Bür­gerinnen, und daher ist es zu befürworten! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.19


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Stadler. – Bitte.

 


12.20.03

Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die Novelle des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes eine ganz wichtige und notwendige Änderung beziehungsweise Ergänzung darstellt, ist von den Vorrednern schon angesprochen worden. Es gibt genug Gründe für diese Änderung.

 


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