BundesratStenographisches Protokoll745. Sitzung / Seite 77

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Große Bedeutung hat das Arbeitsprogramm der Kommission und der Präsidentschaft auch in Bezug auf das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend. Es ist ein sehr gutes Papier, Frau Bundesministerin, auf das schon eingehend eingegangen wurde. Wenn Sie davon 70 bis 80 Prozent umsetzen, dann haben wir sehr, sehr viel erreicht, dann haben Sie einen großen Beitrag geleistet. Und das ist sicher sehr positiv für uns.

Einen besonderen Schwerpunkt im Arbeitsprogramm für die 18 Monate bildet aber der Bereich Justiz. In der Beilage geht es – und das ist sehr interessant – um das Strafrecht, um das Zivilrecht und um die europäische Justiz. Das ist auf 33 Seiten sehr gut aufbereitet.

Offen beziehungsweise nicht erwähnt sind die Menschenrechte und die Heimatrechte. Frau Bundesminister, die Menschenrechte und die Heimatrechte gehören auch zum gemeinsamen Europa, und da sollten wir, glaube ich, mehr tun als bisher.

In der Reihenfolge der Präsidentschaft kommt Slowenien im ersten Halbjahr 2008 in ebendiese Funktion. Von Seiten Sloweniens wurde vor dem Beitritt zur EU die Erklärung abgegeben, dass die AVNOJ-Bestimmungen in allernächster Zeit beseitigt werden. Bis heute ist in dieser Frage von slowenischer Seite nichts geschehen. Die Beseitigung des großen Unrechts und die Schaffung von Gerechtigkeit erwarten die betroffenen Heimatvertriebenen. Das sind die Donauschwaben, die Untersteirer, die Mießtaler und die Gottscheer. – Wir werden diesem Antrag unsere Zustimmung geben. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)

13.25


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort. – Bitte.

 


13.25.45

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Lassen Sie mich noch in einzelnen Punkten des Berichtes, den Sie ja alle kennen, auf die spezifischen Aufgaben Bezug nehmen, wo ich glaube, dass wir in der nächsten Zeit gemeinsam – und ich hoffe, hier auch auf Ihre Unterstützung zählen zu dürfen – besonders daran arbeiten müssen.

Prinzipiell geht es beim Thema „hochwertige Gesundheitsversorgung“ darum, vor allem innerhalb der Mitgliedstaaten einheitliche Normen für viele Bereiche zu schaffen. Hier haben wir eine Neufassung des Medizinproduktegesetzes, was, wie ich meine, ein sehr wesentlicher Punkt ist, weil wir hier auch mit Patientenmobilität einhergehen und weil hier auch die Rechtsprechung und die Sicherheit für Patienten, zum Beispiel im Zusammenhang mit Implantaten, gewährleistet sein müssen. Ich glaube, dass wir hier auf einem guten Weg sind. Das werden wir im Europäischen Parlament in erster Lesung abschließen können.

Ein Thema, wo wir als Österreicherinnen und Österreicher uns profilieren können und auch einen Anstoß geben können, ist die Verordnung über Arzneimittel bezüglich neu­artiger Therapien. Ich traue mich an dieses Thema heran, denn ich weiß – und jetzt sehen Sie, dass ich oft, auch wenn man mir das nicht immer zutraut, in den Medien einen Gedankenschluss versuche; das hat auch etwas mit Harmonisierung der Leistun­gen der Sozialversicherungsträger zu tun –, dass es sehr viele Therapien gibt, die zwar noch in den Leistungskatalogen sind, die aber eigentlich längst nicht mehr verwendet werden, während es aber Therapien gibt, die hervorragende Definitionen haben und hervorragende Ergebnisse bringen, aber noch nicht in den Leistungs­katalogen drinnen sind.

 


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