BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 26

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Was werden Sie also in Zukunft in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten unternehmen, um den Auslandsöster­reicherin­nen und Auslandsösterreichern auch in entfernten Gegenden das Wahlrecht sicher zu garantieren?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Herr Bundesrat! Wir sind hier, wie bereits erwähnt, mit der Vertretung der Auslandsösterreicher sehr eng in Kontakt gewesen und haben eigentlich alle Punkte erfüllt, und es war Konsens, was dieses Paket betrifft. Aber trotzdem sind natürlich auch Fristen einzuhalten, und diese Fristen gelten auch für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher. Aber die Fristen sind zweifellos so gesetzt, dass jeder Auslandsösterreicher die Möglichkeit hat, von dem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Ich möchte aber, weil vorher diese Frage zwar gestellt wurde, ich aber keine Mög­lichkeit der Beantwortung hatte, noch etwas sagen, was den Missbrauch betrifft. Das wird ja immer wieder sehr breit diskutiert, auch im Zusammenhang mit der Briefwahl.

Erstens möchte ich feststellen, dass ich den Wählerinnen und Wählern traue. Ich möchte den Wählerinnen und Wählern nicht sofort Missbrauch unterstellen.

Zum Zweiten gibt man ja eine eidesstattliche Erklärung ab, und wenn hier tatsächlich ein Missbrauch gegeben ist, dann muss man natürlich damit rechnen, dass man eine Strafe bekommen wird.

Zum Dritten haben wir diese Art der Briefwahl bei den Auslandsösterreichern und Aus­landsösterreicherinnen seit 17 Jahren, und es gab in diesen 17 Jahren keinen einzigen Missbrauch. Deshalb gehen wir davon aus, dass wir hier eine sehr, sehr vernünftige Regelung haben.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen zu einer weiteren Zusatzfrage durch die Kollegin Konrad. – Ich bitte um die Frage.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Auch ich möchte nicht prinzipiell jemandem Missbrauch vorwerfen. Mich würde trotzdem inter­essieren: Wie kann denn sichergestellt werden, dass die Stimmabgabe tatsächlich am Wahltag und nicht irgendwann später passiert?

 


Präsident Manfred Gruber: Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Das ist durch eine eidesstattliche Erklärung sichergestellt. Es ist ja wichtig, dass man auch am Wahltag noch wählen kann. Wenn ich jetzt das Instrument der Briefwahl sehe und man müsste letztlich eine Woche vorher von der Briefwahl Gebrauch machen, dann ist das erstens für die Wählerinnen und Wähler völlig uninteressant, und zum Zweiten soll man ja den Wählerinnen und Wählern, wenn sie von der Briefwahl Gebrauch machen, auch die Möglichkeit geben, das auch am Wahltag tun zu können. Dort gibt es dann diese eidesstattliche Erklärung.

Und noch einmal: Wir haben ja genau diese Regelung bei den Auslandsösterreichern jetzt 17 Jahre gehabt – genau diese Regelung! –, dass man noch am Wahltag mit der Wahlkarte im Ausland wählen kann. Deshalb haben wir ja auch die Wahlkarten von den Auslandsösterreichern immer später bekommen. Und diese Regelung führen wir auch bei der Briefwahl ein, und es hat dazu in den 17 Jahren keinen einzigen Fall des Missbrauches gegeben.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Bundesminister.

 


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