BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 59

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Die SPÖ hat damit aber auch ein weiteres Wahlversprechen umgesetzt, was nur durch den Kurswechsel auf Grund der letzten Nationalratswahlen möglich wurde. Es freut mich, dass entgegen der ehemaligen Argumentation mancher Bundesräte auch hier seitens der ÖVP, dass Wählen mit 16 zwar ein guter Gedanke ist, man aber warten sollte, bis fast alle Länder auf ihrer Ebene diesen Schritt gesetzt haben, jetzt – wie bereits bei Annahme eines diesbezüglichen Entschließungsantrages – dieser demokratiepolitisch wichtige Schritt gesetzt wird.

Ich möchte nun noch zu einigen anderen Inhalten des Wahlrechtsänderungs­gesetzes 2007 kurz Stellung nehmen.

In einigen Stellungnahmen der Länder zum Gesetzentwurf wurde bereits angemerkt, dass die Begutachtungsfrist für diese wichtige Materie zu kurz war – Kollege Mitterer hat auf drei Wochen verwiesen. Ich möchte daher appellieren – das ist auch die Erfahrung des Burgenlandes –, in Zukunft längere Begutachtungsfristen einzuräumen, um seitens der Länder inhaltlich fundiertere Stellungnahmen übermitteln zu können.

Als positiv sehe ich auch, dass auf blinde Wählerinnen und Wähler Bedacht genom­men wird.

Die Zulassung von OSZE-Wahlbeobachtern ist meiner Meinung nach sehr zu be­grüßen, hätte in einer entwickelten Demokratie aber schon vor etlichen Jahren erfolgen können und sollen.

Als weiteren positiven Punkt des Wahlrechtsänderungsgesetzes 2007 möchte ich anmer­ken, dass nun auch andere Personen bei fliegenden Wahlbehörden ihre Stimme abgeben können, zum Beispiel Pflegepersonal oder Angehörige der Pflegenden zu Hause, die oftmals den Kranken nicht längere Zeit allein lassen können.

Weiters ist es ein Anliegen der meisten burgenländischen Gemeinden – aus der Stellungnahme der burgenländischen Landesregierung geht das auch hervor –, dass die Zahl der Beisitzer bei der Gemeindewahlbehörde von neun auf sechs reduziert werden sollte. Das ist natürlich auch ein Ergebnis dessen, dass es im Burgenland zwar 171 Gemeinden gibt, aber eine Vielzahl von sehr kleinen und Kleinstgemeinden, wo es Probleme gibt, die entsprechende Gesamtsumme an Beisitzern aufzubringen. Durch diese Reduktion von neun auf sechs Beisitzer würde es im Burgenland zu einer Harmonisierung mit der Landtags- und Gemeindewahlordnung kommen.

Des Weiteren haben wir festgestellt, dass die Einsichtsmöglichkeit in das Wählerver­zeichnis an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nur von sehr, sehr wenigen Wahl­berech­tigten genützt wird. Daher wäre anzudenken, ob man in Zukunft die Wochen­enden bei der Auflegung der Wählerverzeichnisse überhaupt noch mit einbeziehen soll, was natürlich eine entsprechende Kostenreduktion für die Gemeinden bedeuten würde.

Die Verlängerung der Gesetzgebungsperiode des Nationalrates ist meiner Meinung nach zu begrüßen. Auch das EU-Parlament, alle Landtage – außer Oberösterreich – haben fünfjährige Wahlperioden, und auch die meisten Kommunen wählen in fünf­jährigem Abstand.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Wahlrechtsreform ist ein Schritt zu mehr Demokratie und mehr Mitbestimmung in unserem Heimatland. Ich lade daher alle anwesenden Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich ein, dem vorliegenden Wahl­rechtsänderungsgesetz 2007 auch hier im Bundesrat, der Vertretung der Länder, die Zustimmung zu erteilen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

11.49

 


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