BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 85

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Das Gesetz schafft Klarheit und kriminalisiert nicht den Sportler, sondern stellt das Umfeld unter Strafe. Das scheint mir auch ganz wichtig zu sein. Dort muss klar gesagt werden: Die Betroffenen, die verbotene Substanzen eingenommen haben, und die, die dazu beigetragen haben, gehören klar zur Verantwortung gezogen. Ich wehre mich aber gegen Pauschalverdächtigungen ganzer Sportarten und ganzer Sportverbände – im Interesse jener, die wirklich ehrliche und saubere Arbeit betreiben.

Dieses Gesetz ist ein klares Bekenntnis – wie ich schon gesagt habe – zum sauberen Sport mit klaren gesetzlichen Richtlinien. Doping schadet den Athleten, das wissen wir, es schadet den Verbänden, und es schadet letzten Endes auch der Öffentlichkeit. Vor allem in Diskussionen rund um den Sport-Standort Österreich wurde das, wie wir wissen, auch immer wieder genannt.

Das Internationale Übereinkommen schafft einheitliche Rahmenbedingungen, haben wir gehört. Österreich ist den Weg gegangen von einem – von manchen behaupteten – vermeintlichen Sündenfall zu einem Vorzeigeland in Europa mit den noch folgenden legistischen Maßnahmen. Es fließt mehr Geld in den Kampf gegen Doping: durch Information, Prävention und Kontrollen.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle als Steirer meinen Bundesland-Nachbarn, den Salzburgern, alles Gute für die Bewerbung für Olympia zu wünschen. Ich hoffe, dass beim IOC alles mit sauberen Mitteln zustande kommt – denn wenn es danach geht, müsste der Standort Salzburg sein. – Schauen wir uns das an!

Herzlichen Dank auch dir, Herr Staatssekretär Lopatka, nicht nur als Marathonläufer, sondern auch als Sport-Staatssekretär. (Beifall bei der ÖVP.)

13.28


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte.

 


13.28.34

Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits mein Vorgänger gesagt hat, beschließen wir heute ein Anti-Doping-Bundesgesetz beziehungsweise ein Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport.

Mit dem Bundesgesetz über die Bekämpfung des Dopings im Sport positioniert sich der Gesetzgeber klar und bringt damit zum Ausdruck, dass es wohl nicht sein kann, tatenlos zuzusehen, wenn Umstände und Fakten eintreten, die nicht nur dem Sport im Allgemeinen schaden, sondern in erster Linie den Athletinnen und Athleten, aber auch dem Ansehen eines ganzen Landes.

Mit 1. September 1991 ist die Anti-Doping-Konvention des Europarates in Österreich in Kraft getreten. Durch die im Juli 2005 in Kraft getretene Novelle zum Bundes-Sport­förderungsgesetz wurden Anti-Doping-Regelungen in die Anti-Doping-Konvention aufgenommen. Die Ratifizierung des von der Unesco angenommenen Inter­nationalen Übereinkommens gegen Doping im Sport und die bisher gemachten Erfah­rungen machten Anpassungen notwendig.

Zu erwähnen ist, dass dieses Gesetz, das wir heute beschließen, wirklich von allen Fraktionen inhaltlich sehr gut erarbeitet wurde, dass konstruktive Ideen eingebracht wurden und das von allen mitgetragen wird. (Präsident Gruber übernimmt den Vorsitz.)

Bereits erwähnt wurde die Blutbeutel-Affäre rund um unser Langlauf-Team 2002 in Salt Lake City; allen noch in Erinnerung. Bereits damals wurden wir verwarnt – wir haben nichts daraus gelernt; nicht wir als Politiker, sondern unbelehrbare Sportler.

 


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