BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 123

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und mitkriegen. Ich würde Sie bitten, Herr Bundesminister, über die ganze Sache noch einmal nachzudenken.

Im Zusammenhang mit diesen 5 000 €: Herr Bundesminister, das ist etwas Unaus­gereiftes, das kann es nicht sein. Sie können mit allen Leuten reden, Sie werden kaum Unterstützung finden. Ich weiß nicht, woher Sie das nehmen. Haben Sie so viel Erfahrung als Landesrat von Salzburg gewonnen? – Ich glaube, dass das nicht zielführend ist. Überlegen Sie sich das noch einmal! – Danke schön. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)

16.01


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesminister Dr. Buchin­ger. – Bitte.

 


16.01.02

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Hohen Haus! Frau Kollegin Staatssekretärin Marek! Ich möchte auf die aufgeworfenen Fragen in aller gebotenen Kürze, aber doch auch Ausführlichkeit, im ehrlichen Bemühen um Beantwortung eingehen.

Herr Bundesrat Schennach hat einen Widerspruch festgestellt – und das natürlich kritisch – zwischen 380 000 betroffenen Personen als Pflegegeldbezieher und –bezie­herinnen und der nunmehr zur Beschlussfassung anstehenden Neuregelung im Hausbetreuungsgesetz und im Bundespflegegeldgesetz, von der nur 20 000 Haushalte betroffen sind.

Gestatten Sie, bei allem Respekt, Herr Bundesrat, Sie vergleichen hier Äpfel mit Birnen, denn es brauchen nicht alle 380 000 PflegegeldbezieherInnen des Bundes und der Länder eine 24-Stunden-Betreuung. 70 000 von denen – Sie haben es selbst gesagt – sind in stationärer Betreuung. Es wäre widersinnig, diesen eine 24-Stunden-Betreuung anzubieten. Weitere 40 000 sind mit den bestehenden Angeboten der ambulanten und mobilen Dienste sehr zufrieden, weil sie einen geringen Bedarf haben. Da macht es keinen Sinn, eine 24-Stunden-Betreuung anzubieten. Und auch für den großen Rest, der mit der Betreuung in der Familie gut versorgt ist, braucht es nicht zwanghaft eine 24-Stunden-Betreuung. Der harte Kern, der eine 24-Stunden-Betreu­ung braucht, ist der, der sie bisher illegal in Anspruch genommen hat – die Schät­zungen belaufen sich auf 5 000 bis 20 000 Haushalte. Das ist nach Ihren eigenen Schätzungen genau der Personenkreis, der für die Neuregelung, die Sie heute bitte beschließen mögen, in Frage kommt.

Ich bitte dennoch – wenngleich die Zahl so gering erscheint –, die Problemlösung, die wir in beiden Ressorts damit vorbereitet haben, nicht als gering zu erachten. Denn diese 5 000 bis 20 000 betroffenen Haushalte sind bisher vor existenziellen Nöten gestanden, weil es bislang eben keine legale Möglichkeit gegeben hat, diese Betreu­ung zu leisten. Da ist allein die Tatsache, dass wir jetzt eine legale Möglichkeit schaffen – noch unabhängig von der Förderung –, ein ganz gewaltiger Fortschritt ange­sichts dessen, was diese Personen in der Betreuung für die Angehörigen leisten; die das noch dazu im Bewusstsein machen müssen, dass täglich ein Kontrollor vor der Tür stehen könnte, dass man hier eigentlich mit einem Fuß im Kriminal – überspitzt, das ist verwaltungsstrafrechtlich, nicht strafrechtlich ahndbar – stehen könnte. Das haben wir über die letzten sieben Monate durch eine Amnestie-Regelung ausgeräumt und das räumen wir jetzt mit 1. Juli durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage aus.

Wenn Sie – für mich unverständlicherweise – kritisieren, dass jetzt eine breite Info­kampagne über Inserate, über eine eigene Website – daheimpflegen.at –, über eine


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