BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 124

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Hotline, die kostenlos ist, über Infostellen in den Ländern und Gemeinden gestartet wird, so kann ich diese Kritik überhaupt nicht nachvollziehen. Es ist ja wichtig, dass gerade aufgrund des Informationsmangels und der Verunsicherung der letzten Tage und Wochen die betroffenen Personen Sicherheit erhalten; und der erste Schritt zur Sicherheit ist Informationssicherheit. Diese Information und Beratung bieten wir an, und ich danke allen Einrichtungen, allen Gemeinden und Ländern, die sich an der Infor­mationsarbeit beteiligen.

Kollege Schennach, Sorge um die Beziehung Buchinger und Bartenstein brauchen Sie sich nicht zu machen. Wir haben nicht vor, miteinander in die Flitterwochen zu fahren (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP – Zwischenruf bei der ÖVP), aber wir haben vor, gemeinsam gute Arbeit für Österreich und für die Menschen in diesem Land zu leisten. Wie Sie sehen, gelingt das immer wieder. Ich bin auch nicht über jede Reibung erfreut, die als Verlust zu bewerten ist, aber letztlich schaffen wir Lösungen, die für die Menschen etwas Gutes bedeuten.

Sie haben Herrn Schenk von der Armutskonferenz zitiert, nämlich: Muss man ein Sozialfall sein, um eine Förderung zu erhalten? – Zitatende. – Wiederum mit allem Respekt, Herr Schennach: Ich kenne viele tausend Sozialfälle aus meiner Tätigkeit als Landesrat in Salzburg. Ich habe keinen einzigen Sozialfall kennengelernt mit einer Einkommenshöhe von 2 500 € netto, mit einem Eigenheim oder einer Eigentums­wohnung und einem Vermögen von 5 000 € – und gerade das sind die Bedingungen, die wir für die Förderung festschreiben. Das ist ganz weit weg von einem Sozialfall. Ich bitte Sie, sich über die Lebensrealität von Sozialfällen ein bisschen zu erkundigen, dann werden auch Sie zu dem Schluss kommen, dass dieser Vorwurf – ob von Herrn Schenk oder von Ihnen – ein demagogischer ist, der sachlich nicht gerechtfertigt werden kann.

Pflege ist kein privates Risiko. Gerade das ist der Grund dafür, dass sowohl die Länder als auch der Bund – über das Bundespflegegeld und jetzt auch über diese Sach­leistungen – für viel Geld Unterstützung leisten. Ich darf Ihnen die Größenordnungen nennen: Das Bundespflegegeld hat ein Volumen von jährlich 1,6 Milliarden €, die Lan­despflegegeldleistungen und die Leistungen der Länder und Gemeinden im Bereich der Pflege haben ein Volumen von etwa 1,4 Milliarden €. Die öffentliche Hand leistet also Pflegesicherung für 3 Milliarden €. Das wäre bei einem privaten Risiko nicht der Fall, das ist die Anerkennung, dass diese Pflege solidarisch abgehandelt werden muss.

Die bislang bestehenden Instrumente haben weitgehend ausgereicht – quantitativ, qualitativ nicht immer – in der aktuellen Situation. Wir alle wissen, dass über die kom­menden Jahre zusätzliche Instrumente und auch zusätzliche Finanzierung erfor­derlich sind. Daran wird auch in Arbeitsgruppen gearbeitet. (Bundesrat Schennach: Darf ich eine Zwischenfrage stellen?) – Bitte gerne, Herr Schennach. (Bundesrat Schennach: Was halten Sie von dem Vorschlag, einen Pflegelastenausgleichsfonds ... 200 Mil­lionen wie beim Familienlastenausgleichsfonds?) – Ich hielte es für einen guten Vor­schlag, zusätzliche Mittel in das Pflegesystem zu führen. Ob man das Pflegelasten­ausgleichsfonds nennt oder ob man zusätzliche Mittel über eine Pflegeversicherung oder über eine bedarfsgewidmete Vermögensteuer, eine zweckgewidmete Vermögen­steuer, zuführt, ist sekundär. Das wird auch in den Arbeitsgruppen, die tagen, analysiert, bewertet und dann auch zur Entscheidung vorgelegt.

Eine Bemerkung möchte ich zum Verhältnis Bund und Länder machen: Wenn Sie sagen, Bund und Länder streiten, die Pflegebedürftigen aber bleiben im Regen stehen ... (Bundesrat Schennach: Das habe nicht ich gesagt, ich habe nur zitiert!) – Sie haben zitiert und haben dieses Zitat, wie Sie selbst gesagt haben, in eigene Worte gekleidet. Auch hier, denke ich, muss es die Fairness gebieten, dass gerade Sie heute hier im Hohen Haus zwei Gesetze beschließen, die dafür sorgen, dass, obwohl Bund


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