Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Die Abstimmung über den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates beziehungsweise die gegenständlichen Berichte erfolgt getrennt.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über die Jahresvorschau des BFLUW 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Grünen Bericht 2005.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Grünen Bericht 2006 der Bundesregierung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Des Weiteren gelangen wir zur Abstimmung über den Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2006 gemäß § 9 LWG 1992.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2007 gemäß § 9 LWG 1992.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. –Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
III. Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung des Umweltmanagementgesetzes (III-290-BR/2005 d.B. sowie 7717/BR d.B.)
Präsident Manfred Gruber: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Gansterer. Ich darf um den Bericht bitten.
Berichterstatterin Michaela Gansterer: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den III. Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung des Umweltmanagementgesetzes.
Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag:
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