BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 196

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erhält jeder dritte Studierende an einer Fachhochschule beziehungsweise jeder fünfte Studierende an einer Universität eine Studienförderung.

Und dabei handelt es sich durchaus um stattliche Summen: Die Höchststudienbeihilfe beträgt monatlich 424 € oder jährlich 5 100 €, und unter besonderen Umständen, zum Beispiel für Selbsterhalter, für Verheiratete oder Erziehungsberechtigte, ist diese sogar höher, nämlich bis zu 626 € monatlich oder 7 272 € jährlich. Daneben kann man auch noch 7 000 € steuerfrei dazuverdienen. Also durchaus beachtliche Größenordnungen! Zum Glück ist es Bundesminister Hahn gelungen, dass das Budget für sein Ressort relativ stark angehoben wurde, denn das kommt der Infrastruktur, den Lehrenden, dem Lehrangebot, aber eben auch den Studierenden zugute, und zwar an den Univer­sitäten, Fachhochschulen und auch Pädagogischen Hochschulen.

Mit dieser Steigerung der Beihilfen um 12 Prozent soll es den jungen Menschen ermöglicht werden, dass sie sich auch weiter auf ihr Studium konzentrieren und dadurch auch rascher zu einem Studienabschluss kommen. Sie haben dadurch die Chance, dass sie rascher eine Arbeit ergreifen beziehungsweise, wenn sie das wün­schen, rascher eine Wissenschaftskarriere einschlagen. Das ist gerade in Österreich sehr wichtig, denn wir zählen leider Gottes noch immer zu den Ländern mit den längsten Studienzeiten. Diese Anhebung der Studienbeihilfe ist daher nicht nur ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Studienförderung, sondern auch in Richtung rascherer Studienabschlüsse und Anhebung der Akademikerquote.

Das, meine Damen und Herren, ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes, denn dieser Bonus wird ja durch das erworbene Wissen unserer Studierenden wieder in die Gesellschaft zurückfließen. Und gerade in Österreich, wo Humankapital meiner Meinung nach der größte Rohstoff ist, den wir haben, ist das besonders wichtig.

In diesem Zusammenhang begrüße ich auch das im Bericht des Bundesministeriums dargestellte EU-Programm „Lebenslanges Lernen“ und auch die schon bisher erfolgreich durchgeführten ERASMUS-Programme, also Auslandsaufenthalte für Studierende. Gerade für Österreich als Exportland ist es nämlich sehr wichtig, dass die Österreicherinnen und Österreicher auch über den Tellerrand hinausblicken. Mehr als 40 000 Studierende haben dieses Angebot bereits wahrgenommen, und ich würde mir wünschen, dass die Zahl weiter steigt.

Insgesamt daher volle Zustimmung meiner Fraktion beziehungsweise auch Kenntnis­nahme des Berichtes des Bundesministeriums. (Beifall bei der ÖVP.)

20.28


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


20.28.11

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Fast hätte ich heute hier die Schlussworte, aber ich nehme an, dass sich der Herr Bundesminister noch zu diesem Punkt äußern wird.

Ich muss gleich zu Beginn meiner Vorrednerin widersprechen, wenn sie der Meinung ist, dass die Erhöhung der Studienbeihilfen in gewisser Weise zu einer Beschleunigung der Studienabschlüsse führen würde. Wir haben gehört, die Studienbeihilfe wird jetzt um 12 Prozent erhöht – das ist erfreulich für alle, die davon profitieren; es klingt aber besser, als es dann bei genauem Hinsehen wirklich ist, denn die geplante Erhöhung liegt deutlich unter der Inflation. Die letzte Anpassung gab es im Jahre 1999. Bei vollständiger Inflationsanpassung müsste auch dieses Jahr als Referenzzeitpunkt verwendet werden. Das tut die Regierung aber nicht, sondern sie nimmt hier das


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