BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 49

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Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Nominierungen gemäß Art. 23c Abs. 5 B‑VG:

„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH

DR. ALFRED GUSENBAUER

BUNDESKANZLER

An

Herrn Präsidenten des Bundesrates

Mag. Wolfgang ERLlTZ

Parlament

Dr. Karl Renner-Ring 3

1017 Wien                                                                                                            Wien, am 11. Juli 2007

GZ: 405.828/0006-IV /5/2007

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG kann ich Ihnen mitteilen, dass der Ministerrat entspre­chend den diesbezüglich stattgefundenen Konsultationen mit den im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien in seiner Sitzung vom 11. Juli 2007 gemäß Art. 23c Abs. 2 B-VG beschlossen hat, die Herstellung des Einvernehmens mit dem Hauptausschuss des Nationalrates vorausgesetzt, Herrn Präsidenten Dr. Hubert WE­BER für die Funktion eines Mitgliedes des Europäischen Rechnungshofes für die am 1. Jänner 2008 beginnende neue sechsjährige Amtsperiode zu nominieren.

Mit freundlichen Grüßen“

*****

„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH

DR. ALFRED GUSENBAUER

BUNDESKANZLER

An

Herrn Präsidenten des Bundesrats

Mag. Wolfgang ERLlTZ

Parlament

Dr. -Karl-Renner-Ring 1-3

1017 Wien                                                                                                       Wien, am 11. Juli 2007

GZ 405.828/0008-IV/5/2007

Sehr geehrter Herr Präsident!

In Entsprechung der Bestimmung des Artikels 23c Abs. 5 B-VG darf ich Ihnen mitteilen, dass das stellvertretende österreichische Mitglied des Ausschusses der Regionen (AdR) der Europäischen Union, Herr Vizebürgermeister und stellvertretender Landes­hauptmann von Wien, Herr Dr. Josef RIEDER, am 25. Jänner 2007 aus allen seinen Ämtern ausgeschieden ist und damit auch sein Mandat im AdR verloren hat.

Als Nachfolgerin für Herrn Dr. RIEDER hat die Bundesregierung bei ihrer Sitzung vom 11. Juli 2007 über Vorschlag des Landes Wien Frau Vizebürgermeisterin und stellver­tretende Landeshauptfrau Mag. Renate BRAUNER für die Neubesetzung des offenen Sitzes als stellvertretendes Mitglied des AdR für die verbleibende Amtsperiode bis 2010 nominiert.

Gemäß Art. 263 Abs. 4 EGV werden die Mitglieder des AdR sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern vom Rat auf Vorschlag der jeweiligen Mitgliedstaaten mit qualifizier-


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