ter Mehrheit für die Dauer von vier Jahren durch den Rat ernannt. Gemäß Art. 263 Abs. 1 EGV muss ein Mitglied des AdR entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sein. Die Mitgliedschaft im AdR endet gemäß Art. 263 Abs. 4 EGV automatisch mit Wegfall dieser Voraussetzungen, weshalb im gegenständlichen Fall für die verbleibende Amtszeit eine Nachfolgerin zu ernennen war.
Mit freundlichen Grüßen
Beilage: Lebenslauf von Frau Mag. BRAUNER“
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Vizepräsident Jürgen Weiss: Eingelangt ist der Entschließungsantrag 160/A(E)-BR/2007 der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtsstaatliche Möglichkeit zum Verbleib integrierter Personen, der dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Darüber hinaus ist der Achte Umweltkontrollbericht eingelangt, der dem Umweltausschuss zugewiesen wurde.
Des Weiteren ist der Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GMBH –Eisenbahnregulierung 2006 eingelangt, der dem Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie zugewiesen wurde.
Ebenfalls eingelangt ist die Petition 21/PET-BR/2007 betreffend „Bleiberecht für Asylsuchende“, überreicht durch Frau Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth, die unpräjudiziell dem Ausschuss für BürgerInnenrechte zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden weiters jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jener Bericht, die beziehungsweise der jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind beziehungsweise ist.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich gebe weiters bekannt, dass von den Bundesräten Wolfgang Schimböck, Sonja Zwazl, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 21 der Geschäftsordnung der Selbständige Antrag 161/A-BR/2007 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 der Geschäftsordnung zum Thema „Bildung – Beruf – Wirtschaft – Mehr Chancen für Alle“ eingebracht wurde.
Des Weiteren wurde gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung beantragt, diesen Selbständigen Antrag ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.
Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Schimböck, Zwazl, Kolleginnen und Kollegen, den gegenständlichen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.
Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
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