BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 54

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Dass die Betreuer jetzt auch als Selbständige tätig sein können, darüber freut sich der Wirtschaftsflügel der ÖVP. Man muss da aber wirklich aufpassen, dass das nicht wie­der zu einer Scheinselbstständigkeit einerseits und zu einem Preisdumping anderer­seits führt. Das ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, das ist eine schwierige Aufgabe, und da sagen viele: Um Gottes willen, ich bin froh, dass ich das nicht machen muss! Dankenswerterweise aber funktioniert das ja auch in den Familien noch sehr gut. 85 Prozent werden ja zu Hause betreut, aber auch dort schafft man es natürlich oft nicht allein und braucht daher Hilfe. Aber jene, die diese schwere Arbeit auf sich neh­men, sollen dann nicht in so einem Preisgefälle drinnen sein, wo der, der es am billigs­ten macht, dann zum Zug kommt, und der, der durchaus qualifiziert ist, aber eben auch seinen Lebensstandard hat, auf der Strecke bleibt. Das wäre wirklich schade, und da muss man wirklich aufpassen, denn so kann man es nicht machen.

Und was noch zufriedenstellend geklärt werden muss, das ist eine entsprechende Re­gelung, was der Einzelne darf. Da gibt es ja jetzt verschiedene Wertigkeiten: Der Be­treuer darf eine Sache machen, die diplomierte Fachkraft eine andere. Ein Beispiel: Der Betreuer darf das Essen zubereiten, darf es mundgerecht herrichten, aber er darf es dem zu Betreuenden nicht verabreichen. Das ist wirklich grotesk, das muss man schon sagen. Es soll die diplomierte Fachkraft jene Tätigkeiten machen, die eben nur die Fachkraft machen darf. Aber es gibt Dinge, wo die Grenzen fließend sind, wie etwa, dass ich das Essen kochen darf, aber es dem zu Pflegenden nicht verabreichen darf. Das ist wirklich völlig praxisfern, und da sollte man auf jeden Fall zu einer befriedigen­den Lösung kommen.

Was dieses Pflege-Übergangsgesetz angeht: Ich habe es ja im Dezember schon abge­lehnt, weil ich die Amnestie überhaupt nicht verstanden habe. Ich sehe nicht ein, dass man sagt: Na gut, den Zustand gibt es halt, den legalisieren wir jetzt auf ein halbes Jahr und dann schauen wir eben weiter. Ich habe es damals schon abgelehnt, und ich lehne es auch diesmal ab, denn es sind noch sehr, sehr viele Fragen offen in diesem Zusammenhang.

Man kann im Sinne der Betroffenen nur dringend an Sie, an beide Seiten, SPÖ und ÖVP, appellieren, sich im Sinne der Betroffenen auf ein wirklich tragbares Modell zu einigen. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)

11.23


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Blatnik.

 


11.23.24

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Herr Bundesminister! Gospod minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drage kolegice in kolegi! Wenn meine Vorrednerin gesagt hat, es geht um Menschen, so bin ich ihrer Meinung: Es geht wirklich um Menschen! Sie hat auch gesagt – und sich darüber ge­wundert –, dass dieses Pflege-Übergangsgesetz noch einmal diskutiert und geändert worden ist. Ich bin sehr froh darüber, dass es so ist, denn es geht um Menschen, und jede Verbesserung ist für die Menschen etwas Positives. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Änderung des Pflege-Übergangsgesetzes, der wir zustimmen werden, ist ein An­fang einer Pflegereform, und jeder Anfang braucht eine Fortsetzung. Und ich bin mir ganz sicher, dass diese Fortsetzung durch unseren Bundesminister erfolgen wird. Gute Pflege ist ohne Kenntnis des anderen kaum möglich, denn Pflege heißt Beziehung. Nur dort, wo der pflegebedürftige Mensch im Mittelpunkt des Geschehens steht, kann eine menschenwürdige Pflege geleistet werden. Unzureichende Pflege bedeutet für die Pflegebedürftigen Verlust an Lebensqualität, Leid und Schmerzen.

 


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