BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 55

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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon zu Beginn betont, dass diese Ände­rung ein Anfang ist. Bei diesem Gesamtprojekt Pflege und Betreuung sind sehr viele Dinge noch nicht gelöst worden, aber, wie ich ebenfalls schon erwähnt habe, ich ver­traue unserem Bundesminister, dass er auch diese Thematik angehen und lösen wird. Dazu gehören selbstverständlich die Unterstützung pflegender Angehöriger, eine aus­reichende Anzahl qualifizierter und motivierter Fachleute, eine soziale, verbesserte Vernetzung, pflegegerechtes Wohnen, ein entsprechendes Wohnumfeld, barrierefreier Wohnbau, die Möglichkeit einer optimalen Nutzung der sozialen Dienste, der Ausbau der teilstationären Einrichtungen, Ausweitung der Kurzzeitpflege, eine Mindestanzahl von qualifiziertem Betreuungspersonal in den Pflegeheimen, Tagesbetreuung, Arbeiten nach modernen Pflegekonzepten, aber auch nach modernen Pflegeleitbildern, Festle­gung von Qualitätskriterien, um die Qualität der Betreuung zu sichern, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Gesundheitsförderungen, Vorsorge und Rehabilitation. Es ist also noch enorm viel zu leisten, aber Nörgeln und politisches Hickhack sind da fehl am Platz. Gehen wir an die Arbeit – und das sind unsere Zukunftsthemen, die wir noch zu lösen haben.

Mit dem heutigen Beschluss werden Verbesserungen im Bereich der Pflege und Be­treuung erreicht werden. Und ich betone es noch einmal: Es ist ein Teilaspekt des Ge­samtprojektes Pflege und Betreuung. Was wird geändert? – Die Pflegestufen 3 und 4 werden auch in das Fördermodell einbezogen. Enthalten sind Maßnahmen zur Qua­litätssicherung in der Betreuung, die ergänzend zu den in anderen gesetzlichen Re­gelungen geltenden Maßnahmen für die Ausübung der Betreuungstätigkeit festgesetzt werden.

Die Betreuung, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann sowohl im Rahmen selbstständiger als auch im Rahmen unselbstständiger Erwerbstätigkeit erfolgen. Die wesentliche Verbesserung ist vor allem aber, dass ab 1. Juli eine legale, qualitätssi­chernde 24-Stunden-Betreuung auch zu Hause möglich ist. Es wird die Möglichkeit ge­schaffen, pflegebedürftigen Menschen oder ihren Angehörigen Zuwendungen aus Un­terstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zur Förderung der 24-Stunden-Be­treuung zu Hause zu gewähren.

Die Geltungsdauer des Pflege-Übergangsgesetzes soll um ein halbes Jahr verlängert werden. Dies war notwendig, um die Unsicherheit von den Betroffenen abzuwenden. Meine Damen und Herren, auch die Finanzierung ist nun gesichert. Im laufenden Jahr übernimmt der Bund die gesamten Kosten für diese Förderung. Danach sollten sich natürlich auch die Länder beteiligen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Verbesserung ist unserem Bundesminister in nur fünf Monaten gelungen. Und ich betone noch einmal, weil es für mich ganz wichtig ist: Das ist der Anfang, und eine Fortsetzung muss folgen. Der jetzige Bundesminister hat in seiner Arbeit eine für uns Sozialdemokraten besonders wichtige Priorität gesetzt, nämlich Verbesserung der Pflege und Betreuung. Ich bin mir auch ganz sicher, dass diese Problematik, vor der die vorherige Bundesregierung sieben Jahre lang die Augen verschlossen hat und damit eine Verbesserung verschleppt und verhindert hat, jetzt gelöst wird. (Bundesrat Mitterer: Sieben Jahre war sie gar nicht im Amt!)

Dass für die Verbesserung von Pflege und Betreuung selbstverständlich finanzielle Mit­tel und auch entsprechende Maßnahmen notwendig sind, dessen ist sich, da bin ich mir ganz sicher, auch unser Bundesminister bewusst, und ich vertraue darauf, dass er auch diese noch nicht gelösten Probleme angehen und für weitere Verbesserungen im Bereich Pflege und Betreuung sorgen wird.

Mir ist aber auch bewusst, dass dieses Reparieren der Versäumnisse der vorherigen Regierung nur step by step erfolgen kann. Auch wenn Sie darüber vielleicht lächeln:


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