BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 58

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Weiters darf und soll auch nicht damit verbunden sein eine Erhöhung der Belastung der Arbeitgeber in Summe.

Der dritte Punkt ist eine bessere Unterstützung für Angehörige und Ehrenamtliche. Man braucht durchaus eine professionelle und kostenlose Aus- und Weiterbildung von pflegenden Angehörigen und Ehrenamtlichen sowie deren Sicherstellung hinsichtlich Rechtsschutz und Haftpflicht. Da geschieht bereits einiges, aber es ist durchaus weiter auszubauen.

Weiters die Anrechnung der Pflegezeiten auf Pensionsbeitragszeiten, die Unterstüt­zung der mobilen Dienste, die Förderung von Gemeindekooperationen zum gemeinsa­men Betrieb von Pflegeeinrichtungen, weiterer Ausbau – das gibt es auch teilweise jetzt schon, meine Heimatgemeinde Bischofshofen und Mühlbach zum Beispiel haben das gemeinsam gemacht; das ist also verstärkt zu forcieren –, und bei Kleingemein­den, denen hier doch bestimmte Grenzen gesetzt sind, Förderung von Tageszentren mit erweitertem Gesundheitsangebot, um einige Dinge zu nennen.

Pflege ist eine schwierige Materie, das wissen wir. Das vorliegende Gesetz ist sicher ein Schritt zur Lösung, wobei natürlich einige Punkte weiterhin im Auge zu behalten sind, wie der Regelungsbedarf bei der Trennung zwischen Pflege und Betreuung. Das ist eine wichtige Sache, und darauf wird oft vergessen.

Ebenfalls positiv anzumerken ist, dass es auch eine Unterstützung für die Pflege­stufen 3 und 4 beziehungsweise eine Gleichbehandlung von selbstständigen und un­selbstständigen Pflegekräften gibt.

Abschließend merke ich an, dass bei der Behandlung dieses wirklich wichtigen Geset­zes und Themas nicht vergessen werden darf, welch sozialpolitische Leistungen bisher schon in Österreich aufgebaut und erbracht wurden, denn das vergisst man in dieser ganzen Debatte. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.43


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


11.43.33

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir behandeln heute ja zwei Maßnahmen, einerseits die Verlängerung der Amnestie um ein halbes Jahr, anderer­seits kann der Zuschlag für die 24-Stunden-Betreuung nunmehr auch für die Pflegestu­fen 3 und 4 – bisher ab Pflegestufe 5 – beantragt werden.

Wir werden beiden Maßnahmen unsere Zustimmung geben. Ich finde es allerdings schon ein wenig absurd, dass wir erst vor einem Monat über genau dasselbe Thema geredet haben und dieses Gesetz jetzt schon wieder novelliert wird.

Das ist wahrscheinlich symptomatisch dafür, wie die Diskussion im Pflegebereich ge­laufen ist, und zwar seit Beginn der Debatte: Zuerst wurde debattiert: Gibt es über­haupt etwas, worüber wir diskutieren müssen, gibt es überhaupt einen Pflegenot­stand?, und nachdem irgendwann niemand mehr leugnen konnte, dass hier etwas unternommen werden muss, hat man einmal damit begonnen, überhaupt darüber zu reden, und die Diskussion, auch die politische Diskussion zwischen den Koalitionspar­teien, wurde vor den Augen aller geführt.

Ich bin zwar ein großer Fan von Transparenz auch in politischen Diskussionen, glaube aber, dass es für die betroffenen Personen alles andere als beruhigend und alles an­dere als vertrauenserweckend war, zu sehen, wie jeden Tag, jede Woche neue Vor­schläge kommen und von der anderen Seite immer wieder verworfen werden. Man konnte hier wirklich erste Reihe fußfrei zusehen, wie eine politische Auseinanderset-


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