BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 60

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11.48.21

Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vie­les wurde von den Vorrednern schon gesagt – ich bin leider immer der Letzte und muss daher manches wiederholen, was vorher schon gesagt wurde (Bundesrat Bo­den: Musst nicht reden!), aber Sie haben sicher Verständnis dafür.

Meine Damen und Herren! Mit dem Fördermodell zur 24-Stunden-Betreuung wurde, wie bereits gesagt, ein erster Schritt gesetzt. Die dringendste seniorenpolitische Aufga­be ist die Erreichung einer grundlegenden Neugestaltung des Pflege- und Betreuungs­systems. Der Pflegeaufwand wird in den kommenden Jahren gewaltig steigen, daher muss unser System den neuen Anforderungen gewachsen sein.

Am wichtigsten ist es den Menschen, dass sie so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Das eigene Haus oder die Wohnung wird zum Pflegeheim der modernen Zeit. Die Menschen wollen dort bleiben, wo sie sich wohlfühlen.

Am 4. Juli hat der Nationalrat eine Änderung des Pflege-Übergangsgesetzes beschlos­sen. Noch einmal kurz die wichtigsten Punkte dieses Gesetzes: Die Straffreiheit für bis­her illegal beschäftigte ausländische Betreuungskräfte wird bis zum 31. Dezember 2007 verlängert. Das geförderte legale Pflegemodell zur 24-Stunden-Betreuung tritt am 1. Juli dieses Jahres in Kraft und wird vorerst bis 31. Dezember 2007 befristet sein.

Es muss ein 24-Stunden-Betreuungsverhältnis zu einer pflegebedürftigen Person im privaten Haushalt in Form einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit vorliegen. Die zu pflegende Person muss Pflegegeldbezieher/in sein. Bei den Stufen 5, 6 und 7 wird der Bedarf der Rund-um-die-Uhr-Betreuung als gegeben angenommen. Für Pflegegeldbezieher der Stufen 3 bis 4 ist ein ärztlicher Nachweis erforderlich.

Geschieht die 24-Stunden-Betreuung durch zwei selbständige Betreuungskräfte mittels Werkvertrag, beträgt die staatliche Förderung maximal 225 € zwölf Mal jährlich. Bei zwei unselbständigen Beschäftigungsverhältnissen wird ein Zuschuss von maximal 800 € monatlich gewährt.

Um die Pflegeförderung zu erhalten, darf das monatliche Nettoeinkommen ohne Pfle­gegeld der zu pflegenden Person 2 500 € nicht übersteigen. Weiters gilt eine Vermö­gensgrenze von 5 000 €. Über diese Vermögensgrenze ist ja viel diskutiert worden. Vielen erscheint diese Grenze als zu niedrig, vielleicht kann man auf Sicht gesehen doch etwas ändern.

Weitere Forderungen zur Neuregelung der Pflege und Betreuung, die aus unserer Sicht auf eine Umsetzung warten: automatische Einstufung Demenzkranker in die Pfle­gestufe 3, jährliche Anpassung des Pflegegeldes wie bei den Pensionen, Ausbau der mobilen Dienste, stärkere Unterstützung pflegender Angehöriger, Ausbildungsoffensive für Pflegeberufe – das erscheint mir sehr wichtig, ich werde noch darauf zu sprechen kommen –, Förderung betreuter Wohnformen sowie Stärkung und Förderung der Eh­renamtlichen.

Meine Damen und Herren! Für die Zukunft brauchen wir unbedingt eine Ausbildungsof­fensive im Pflegebereich. Es wird der Tag kommen, an dem die Einkommen in Tsche­chien und in der Slowakei so hoch sein werden, dass die Pflegerinnen nicht mehr nach Österreich kommen, um hier sehr günstig Betreuungs- und Pflegearbeiten durchzufüh­ren. Woher nehmen wir dann Menschen, die Alte und Kranke betreuen und pflegen? Daher brauchen wir meiner Meinung nach eine Ausbildungsoffensive, das Berufsbild des Altenfachbetreuers und eine Aufwertung der Pflegeberufe.

 


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