BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 61

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Sie erlauben mir, dass ich hier aus dem „Forum Gesundheit“ der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse kurz einen Artikel vorlese; in diesem wird das Pflegesystem in Dänemark dargestellt, dort hat sich folgende Situation ergeben: 

„Ein drängendes Problem des dänischen Gesundheitswesens ist der eklatante Mangel an Pflegepersonal. Angeblich fehlen landesweit nicht weniger als 1 500 Kranken­schwestern und Pfleger. Das führt zu seltsamen Entwicklungen. Da immer mehr Kran­kenhäuser auf Leasingkräfte zurückgreifen, boomt der Sektor der Personalvermittler. Krankenschwestern und Pfleger kündigen massenhaft ihre fixen Jobs im Spital und las­sen sich lieber von Zeitarbeitsbüros vermitteln. So können sie bis zum Doppelten ver­dienen. Für das Gesundheitswesen, aber auch für die PatientInnen ist die Entwicklung fatal. Einerseits muss mehr Geld für die Pflege aufgewendet werden, andererseits schafft der ständige Wechsel Verunsicherung und steigert die Fehleranfälligkeit. Die Spirale soll nun mit politischen Maßnahmen gestoppt werden.“ Als erster Schritt wird die Kapazität der Pflegeschulen um einige Hundert Plätze erhöht.

Ich weiß selbst aus Oberösterreich, dass es wirklich Fehlentwicklungen gibt, wenn hier jemand eine Umschulung machen möchte.

Wie gesagt, mit diesem Gesetz wurde der erste Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Weitere Verbesserungen, die Sie, Herr Bundesminister, ja bereits angekündigt haben, die in Abstimmung mit den Ländern erfolgen müssen, sind noch auszuverhandeln.

Jetzt war es wichtig, dass die Pflege daheim legal, leistbarer und qualitätsgesichert wird. Wie schon gesagt, bis zum Jahresende übernimmt der Bund die gesamten Kos­ten für die Förderungen, bei den anstehenden Finanzausgleichsverhandlungen sind die Beteiligungen der Länder auszuverhandeln.

Ich komme zum Schluss und möchte allen Menschen, die in Pflegeberufen arbeiten, aber auch jenen Menschen, die zu Hause ihre Angehörigen pflegen und betreuen, herzlich danken, denn diese Arbeit ist ein unverzichtbarer Beitrag für unsere älteren und kranken Mitbürger. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Konrad.)

11.54


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Dr. Buchinger das Wort. – Bitte.

 


11.54.57

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bedanke mich vorerst für die sehr sach­lich und differenziert geführte Diskussion, die von Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen hier geführt wurde. Respekt von mir auch für die Sachkunde, die in den Stellungnahmen zum Ausdruck gekommen ist.

Erlauben Sie mir, auf einige Fragen Antworten zu geben und natürlich auch einige poli­tische Kritikpunkte aus meiner Sicht zu kommentieren!

Es ist mir wichtig, bei der Amnestie auf Folgendes hinzuweisen – damit kein Missver­ständnis entsteht –: Der Vergleich mit der Kindergeldregelung ist deswegen unzuläs­sig, weil bei der Amnestie, die Sie heute auch beschließen, Frau Kollegin Mühlwerth, im Zusammenhang mit dem Pflege-Übergangsgesetz der materiell-rechtliche Inhalt der Leistung und die Frage, wie sie einzuordnen ist, nicht berührt werden. Also, Sozialver­sicherungsbeiträge und arbeitsrechtliche Ansprüche können durch dieses Pflege-Über­gangsgesetz nicht amnestiert werden. Amnestiert werden ausschließlich und einzig allfällige Verstöße gegen verwaltungsstrafrechtliche Bestimmungen – das ist der große Unterschied zu der Diskussion, die Sie zum Kindergeld geführt haben, denn dort geht es ja in der Diskussion um die Amnestie um die Frage, ob inhaltlich, materiell-rechtlich zurückgefordert werden soll oder nicht; dort geht es nicht um verwaltungsstrafrecht-


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