liche Bestimmungen. Es wird also in der Regierung nicht mit zweierlei Maß gemessen, sondern es wird nach meiner Überzeugung derselbe Maßstab angelegt.
Sie haben Widersprüche bei den Regierungsparteien in der Beurteilung der Frage, ob es einen Pflegenotstand gibt oder nicht, angesprochen. Dieser Widerspruch ist aus meiner Sicht vergleichsweise leicht zu lösen: Ich bin überzeugt davon, es gibt in Österreich keinen generellen Pflegenotstand. Qualität und Quantität der Pflege- und Betreuungsleistungen, die in den Gemeinden, in den Ländern von Nicht-Regierungsorganisationen geleistet werden, sind vorzüglich und brauchen auch europaweit keinen Vergleich zu scheuen – das gilt heute, hat letztes Jahr gegolten und auch vor fünf Jahren. Es ist so, dass da hohes Niveau besteht, aber es hat einen Bereich gegeben, wo die Politik konsequent weggeschaut hat, das war der Bereich der Pflege und Betreuung zu Hause, die bis 30. Juni 2007 mit legalen Mitteln nicht finanzierbar war.
Das ist der große Fortschritt, den Sie mit Ihrem Beschluss zum 1. Juli 2007 schaffen. Der große Fortschritt ist nicht, dass damit alle Entwicklungsnotwendigkeiten im Bereich Pflege und Betreuung erledigt wären, nein, es gibt sehr viele weitere Entwicklungsnotwendigkeiten, aber ein Feld, das bisher nicht legal abgedeckt war, wird nun einer legalen Form der Abwicklung zugänglich, dass nämlich auch bei 24-Stunden-Pflege und -Betreuung zu Hause Rechtsverhältnisse möglich sind im Einklang mit der Rechtsordnung, freilich auf einem arbeitsrechtlichen, auf einem besoldungsrechtlichen Niveau, das man sich besser vorstellen kann.
All die Kritik, die hier geübt wird, von der Arbeiterkammer, Gewerkschaften, auch von Berufsverbänden, hat natürlich etwas für sich, aber auf der anderen Seite war es notwendig, die Leistbarkeit, nicht nur die Legalität, sondern auch die Leistbarkeit, sicherzustellen sowohl für die Betroffenen als auch für die öffentliche Hand. Daher musste hier ein Kompromiss gefunden werden.
Ich sage mit voller Überzeugung, der Kompromiss, den die beiden Regierungsparteien gefunden haben, den Minister Bartenstein und ich gefunden haben, ist letztlich ein Kompromiss, der eine gute Grundlage wahrscheinlich für weitere Verbesserungen in den nächsten Jahren ist, die durch eine Evaluierung, die wir nach eineinhalb Jahren planen, eingeleitet werden können. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
Hinsichtlich des Finanzierungsanteils ist, denke ich, die Kritik am Bund unzutreffend, die Sie geäußert haben, dass hier die „heiße Kartoffel“ zwischen dem Bund und den Ländern hin- und hergeschoben wird. Ich darf das hier in der Länderkammer sagen – da gibt es doch einen wesentlichen Unterschied oder hat es gegeben –, der Bund hat sich nämlich bereit erklärt, mindestens 60 Prozent der Kosten zu tragen, und er tut das, wie die Kollegen Saller und Wolfinger zu Recht auch gesagt haben, bis Jahresende sogar zu 100 Prozent! Entsprechende Erklärungen der Länder hat es erst relativ spät im Juni gegeben, verknüpft mit dem Finanzausgleich. Diese Verhandlungen sind derzeit im Gange, und ich bin optimistisch, dass sie zu einem guten Abschluss finden können.
Ich gebe Ihnen recht, Frau Kollegin, wenn Sie darauf hinweisen, dass wir im Bereich der Selbstständigkeit alle gemeinsam aufpassen müssen, dass hier nicht Scheinselbstständigkeit herauskommt. Dabei haben Minister Bartenstein und ich durch die entsprechenden Verordnungsentwürfe nach § 62 der Gewerbeordnung und durch die Gestaltung der Werkverträge das Mögliche getan, um diese Gefahr zu minimieren.
Wenn Sie die Frage stellen, was der oder die Einzelne im Bereich Pflege und Betreuung darf, so sind die Fragestellungen berechtigt. Freilich sind sie nicht an das Pflegegeldgesetz oder an das Hausbetreuungsgesetz zu richten, sondern das sind Fragen, die in Gesetzen, die Sie beschlossen haben, nämlich im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, im GuK, geregelt sind und auch dort einer allfälligen Änderung zugeführt
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