werden könnten. Ich bestätige, dass es da durchaus einen Bedarf nach einigen praxisgerechten Änderungen gibt; dies ist aber ein Bestandteil des Gesundheitsbereichs.
Die sehr geschätzte Bundesrätin Blatnik hat mit Recht darauf hingewiesen – auch Kollege Wolfinger und Kollege Saller haben das gesagt –, dass die jetzige Regelung im Bereich der 24-Stunden-Betreuung ein erster Schritt – ein zwar wichtiger, aber doch nur erster Schritt – in einer Gesamtreform des Pflege- und Betreuungssystems in Österreich ist. Ich nenne, ohne zu lang zu werden, nur vier Stichworte, wo die weiteren Ausbauprogramme hinmünden müssen und auch werden. Entsprechende Gespräche mit den Ländern sind seit 26. Feber eingeleitet und werden im September auch wiederaufgenommen.
Da geht es natürlich zum einen um die Frage eines neuen Finanzierungsmodells. Auch da bin ich beim geschätzten Bundesrat Saller: Man muss ohne ideologische Vorbehalte an diese Fragegestellungen herangehen. Wir werden alle Modelle prüfen, bewerten und beurteilen und schließlich in der Regierungskoalition ein Modell zur Umsetzung vorschlagen.
Ein zweiter Bereich ist der, dass es im Pflegegeld zu einer Reihe von Änderungen kommen wird. Die Themen sind angesprochen. Die Demenzerkrankungen sind neu zu fassen und zu regeln; da sehen wir, dass es Änderungsbedarf gibt. Ob das in die Richtung einer Mindesteinstufung in Pflegegeldstufe 3 geht oder in anderer Form erfolgt, ist noch offen. Aber der Aspekt, der bei Demenzerkrankten von so großer Bedeutung ist, dass man neben Pflege und Betreuung auch die Beaufsichtigung als Anknüpfungspunkt für die Einstufung in einem gewissen Ausmaß mit anerkennt, das wäre etwa eine Richtung der Überlegung.
Aber auch die Stufeneinteilung im Pflegegeldgesetz und die Einstufungsverordnung muss man kritisch anschauen, etwa in Bezug auf die Einstufung von Kindern. Da gibt es aktuelle Fälle in der Steiermark, aber auch in anderen Bundesländern, die mit großer Vehemenz darauf verweisen, dass die bestehenden Regelungen nicht wirklich völlig befriedigend sind.
Der dritte Bereich ist die Qualitätssicherung, und der vierte Bereich – auch dieser wurde genannt – ist der, die Sachleistungen quantitativ auf die Erfordernisse der kommenden Jahre auszubauen, insbesondere im Bereich teilstationärer und mobiler ambulanter Dienste, aber auch in der Hinsicht, betreuende Angehörige noch stärker als bisher in Förderungen einzubeziehen und hier die ehrenamtliche Tätigkeit auszubauen und zu fördern, wie es auch im Regierungsprogramm festgelegt ist.
Auch Kollegin Konrad hat mit Recht auf diese Entwicklungsnotwendigkeiten hingewiesen. Die Prozesse sind eingeleitet. Hier zu Ergebnissen zu kommen – davon bin ich überzeugt –, das schaffen wir nicht in einem halben Jahr. Wir brauchen dazu eine größere Zeitspanne in dieser Legislaturperiode, aber wir müssen und werden es in dieser Legislaturperiode schaffen.
Die Verknüpfung mit der Amnestie, die Sie, geschätzte Frau Bundesrätin Konrad, angesprochen haben, sehe ich nicht. Die gesamte Verbesserung der Pflegelandschaft hängt mit der Amnestie für die 24-Stunden-Betreuung nicht zusammen! Die Amnestie für die 24-Stunden-Betreuung hängt damit zusammen, ob es gelingt, in den kommenden Wochen und Monaten die Information über die 24-Stunden-Betreuung bei den betroffenen Menschen ausreichend zu streuen und ihnen ein größeres Ausmaß an Sicherheit zu geben, dass mit diesen neuen Modellen, ob auf selbstständiger oder unselbstständiger Basis, tatsächlich die Leistbarkeit, Legalisierung und auch die Qualitätssicherung ausreichend eingeleitet ist.
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