BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 64

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Finanzierung ist Hauptverantwortung des Bundes. Pflegegeld, Demenz und Einstufung ist Hauptverantwortung des Bundes. Qualitätssicherung ist gemeinsame Verantwor­tung Bund/Länder. Die Sachleistungen quantitativ und qualitativ auszuverhandeln, das ist Hauptverantwortung der Länder, wobei der Bund eine unterstützende, anleitende und moderierende Rolle auch spielen kann, muss und wird.

Abschließend: Wenn Frau Bundesrätin Konrad Kritik daran übt, dass dieses Bundes­pflegegeldgesetz nach einem Monat zur Novelle ansteht, dann kann ich ihr nicht wider­sprechen. Das war nicht wirklich ein Lehrstück politischer Eleganz, das ist kritisierbar. Freilich ist zu berücksichtigen, dass Sie heute nicht nur zum Bundespflegegeldgesetz eine Novelle nach einem Monat zur Abstimmung haben, sondern gleichzeitig auch eine Novelle zum Bundesfinanzgesetz, wodurch Sie eine Verdoppelung der Überschrei­tungsermächtigung heute, wie ich hoffe – und Sie haben es ja auch angekündigt –, be­schließen werden. Diese Verknüpfung macht das qualitativ Neue aus, damit haben wir sowohl finanziell als auch materiell eine neue Verbesserungsstufe geschaffen.

Dazu, geschätzter Herr Bundesrat Kampl, mein Schlusssatz: Da ist es relativ gleich, ob man sagt: das ist ein Molterer-Modell, oder: es ist ein Buchinger-Modell. Es ist ein Modell der gemeinsamen Bundesregierung, das für viele Menschen die Grundlage für Verbesserungen bieten wird. Darauf sollten wir alle ein bisschen nicht stolz, aber froh sein und die entsprechende Information unter den Betroffenen breit verankern. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

12.05


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, und diese Abstimmung erfolgt über die gegen­ständlichen Beschlüsse des Nationalrates getrennt.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflege-Übergangsgesetz geän­dert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2007 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.07.293. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsge­setz 1984 geändert werden (141 d.B. und 191 d.B. sowie 7733/BR d.B.)

 


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