Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangen wir zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Kaltenbacher übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor. Daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Breiner. – Bitte.
12.08
Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Arbeitsverlängerung ist, wie wir wissen, eng mit dem Thema Ladenöffnungszeiten verknüpft. Schließlich macht eine Verlängerung der Öffnungszeiten für GeschäftsinhaberInnen nur Sinn, wenn sich die Arbeitszeiten entsprechend anpassen können, damit kein zusätzliches Personal notwendig ist.
Die Debatte läuft in Österreich schon lange. Stück für Stück verkaufen wir erkämpfte Rechte der ArbeitnehmerInnen. Betrachtet man sich den Verlauf der Debatte genauer, so ist die Argumentation der gewerkschaftlich organisierten Mitglieder dieses Hohes Haus interessant.
Wir hatten die letzte große Debatte vor zirka vier Jahren. Damals ging es um die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten und die Veränderung der Arbeitsruhegesetze, ebenfalls einen kleinen Schritt in Richtung Flexibilisierung. Vor vier Jahren regierte die ÖVP ziemlich absolut, die SPÖ war in der Opposition. Die Debattenbeiträge aus dieser Zeit waren kämpferisch, und immer wurde daran erinnert, wie schwer es seinerzeit war, dem kapitalistischen Lager die sozialen Standards abzuringen: Man dürfe doch nicht einfach die Rechte so mir nichts, dir nichts über Bord werfen!
Wir sind nach wie vor dieser Meinung: Das Beschneiden der Rechte der ArbeitnehmerInnen hat langfristig negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft. Es bringt nur einigen wenigen etwas, und die Folgen einer Umverteilung nach oben kennen wir ja: Arbeitslosigkeit, geringe Kaufkraft, Armut, weniger öffentliche Investitionen et cetera.
Heute vermisse ich diese kritischen Beiträge der KollegInnen aus den Gewerkschaften. Dabei ist dieser Schritt in Richtung Flexibilisierung kein kleiner! Ganz im Gegenteil: Diese neue Bestimmung untergräbt das Bestreben nach betrieblicher sozialpartnerschaftlicher Mitbestimmung. Diese neue Bestimmung schafft für den Arbeitgeber und die Arbeitgeberin den Anreiz, keinen Betriebsrat in seinem oder ihrem Unternehmen zu installieren. (Bundesrat Mayer: Das ist schon einmal ein Schmarren!)
Dieses Vorgehen widerspricht jedem gewerkschaftlichen Interesse. Wie können die VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen hier im Hause so eine Entwicklung unterstützen? – Das neue Arbeitsgesetz ermöglicht es, abseits des Kollektivvertrages auf betrieblicher Ebene direkte Vereinbarungen zwischen ArbeitgeberInnen und Arbeitneh-
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