BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 72

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beziehung einer EU-Richtlinie mit den Sozialpartnern, wie schon erwähnt, ausgehan­delt.

Es geht darum, die Normalarbeitszeit auf zehn Stunden pro Tag auszuweiten, die Höchststundenzahl auf zwölf Stunden anzuheben und somit eine 60-Stunden-Woche auf die Dauer von acht Wochen zu ermöglichen – und diese Vorgangsweise kann man drei Mal wiederholen. Das wurde bereits erwähnt, und das kann ich hier unterstreichen.

Lieber Kollege Breiner! Wenn Sie sagen, dass das an der Betriebsratsebene vorbei­geht, dann ist das nicht richtig! Wir wissen, dass nicht alle Betriebe mit Betriebsräten ausgestattet sind, das bedauern wir, wir arbeiten daran, das zu ändern, und es ist wichtig, dass man dieses Szenario unterstützt. Aber es muss auch dann, wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, gesetzlich ermöglicht werden, derartige Arbeitsfortschritte umzusetzen. Wenn es keinen Betriebsrat gibt, dann muss es andere Möglichkeiten ge­ben, und das ist in diesem Gesetz normiert.

Es ist mir klar, dass diese Gesetze nicht die Zustimmung aller Interessenvertretungen haben. Das haben wir heute schon gehört. Insbesondere haben die Arbeiterkammer, die Vorarlberger Arbeiterkammer, aber auch das Land Vorarlberg Einwendungen vor­gebracht, dass bei der Ausweitung auf Zwölf-Stunden-Schichten die Zahl der Arbeits­unfälle steigen könnte. Deshalb wurde festgelegt, dass die in Betrieben tätigen Arbeits­mediziner und die Kollektivvertragspartner je nach Arbeitsgebiet die praxisnahe Umset­zung genauer beobachten. – Ich denke, das kann man allgemein mittragen.

Wir haben aber im Ausschuss überraschenderweise von den Experten des Wirt­schaftsministeriums gehört, dass es hiezu eine Studie gibt, laut welcher es nicht gegen Ende der Arbeitszeit, also nach zehn oder zwölf Stunden, zu einer Häufung von Ar­beitsunfällen kommt, sondern bereits nach zwei bis drei Stunden. Genau dann ereig­nen sich die meisten Arbeitsunfälle, in diesem Zeitrahmen besteht also die größte Ge­fahr für Unfälle. Im Hinblick darauf meine ich, dass man auch diese besondere Studie beachten muss.

Ich möchte auch den Entschließungsantrag unterstützen, der im Nationalrat gefasst wurde – Kollegin Mühlwerth hat das in ihre Betrachtung mit eingezogen. Ich möchte aus diesem Antrag zitieren, weil es mir wichtig ist, dass wir auch im Bundesrat darüber diskutiert haben, weil ich den Herrn Minister um die entsprechende Umsetzung ersu­chen möchte. – Ich zitiere:

Der Bundesminister wird ersucht, nach seinen Möglichkeiten dazu beizutragen, dass bewusstseinsfördernde Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gesetzt werden, dass eine begleitende Beobachtung der Entwicklung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten erfolgt und dass die ArbeitsmedizinerInnen zu den neuen Bestim­mungen und Möglichkeiten gezielt informiert und sensibilisiert werden.

Zweitens: Nach Ablauf von zwei Jahren ist eine Evaluierung dahin gehend durchzufüh­ren, ob sich die Möglichkeit der Erteilung der erforderlichen arbeitsmedizinischen Gut­achten durch jeden Arbeitsmediziner oder jede Arbeitsmedizinerin bewährt hat oder ob eine spezielle Ermächtigung zur Durchführung derartiger Gutachten sinnvoll ist. – Zitat­ende.

Ich denke, das ist eine ganz wichtige Maßnahme und wir im Bundesrat sollten diesen Entschließungsantrag mittragen und unterstützen.

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, den auch Frau Kollegin Kemperle erwähnt hat – Frau Kollegin Mühlwerth hat das, wie ich meine, irgendwie in Abrede gestellt oder fast lächerlich gemacht –, die fortschrittliche Bestimmung der Überstundenzuschläge für Teilzeitarbeitskräfte in Höhe von 25 Prozent, die innerhalb eines Begutachtungszeit­raumes von drei Monaten eine entsprechende Abgeltung ihres Mehraufwandes erhal-


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