nur auf Kollektivvertragsebene möglich. In Zukunft wird das auf einfacher Ebene möglich sein.
Oder – es wurde von der Frau Bundesrätin schon angeschnitten – das Thema der Einarbeitung von Weihnachten und Neujahr: Das ging bisher oftmals nur mit Augezudrücken, jetzt geht das deutlich leichter, weil hier eine längere Zeitspanne vorgesehen ist. Oder insgesamt jetzt zehn Stunden pro Tag als Arbeitszeit vorzusehen, im Regelfall per Kollektivvertrag: Das kann auch im Interesse des Arbeitnehmers sein!
Jetzt gibt es natürlich Berufsbilder, wo man sich arbeitsmedizinisch und aus Sicherheitsgründen die Dinge ansehen wird. Und ich unterstütze voll und ganz – und wir werden das auch kontrollieren – die Vorgangsweise, dass Unbedenklichkeitsgutachten vorzusehen sind bei Schichtarbeit von täglich über zehn Stunden oder dann, wenn zwölf Stunden gearbeitet werden soll, je nach Betriebsvereinbarung beziehungsweise wenn kein Betriebsrat vorhanden ist. Da stehe ich ja voll und ganz dahinter.
Aber Hand aufs Herz, die Mehrheit der Arbeitsplätze in diesem Land sind im weiteren Sinne des Wortes Büroarbeitsplätze, Bildschirmarbeitsplätze, wo jetzt klassische Sicherheitsthemen, klassische, es gibt auch andere, aber klassische im Sinn von körperlichen Unfällen und zu körperlichen Konsequenzen führenden Unfällen, nicht das Thema sind und wir in Wirklichkeit nicht wissen, wie wir die Kids oder auch ältere Kids vom Schirm wegbringen. Es geht ja nicht nur um solche, die dann zu Hause neben der Schule vom Bildschirm nicht wegzubringen sind, sondern auch um solche, die am Arbeitsplatz nicht wegzubringen sind, weil sie dort weit über acht oder zehn Stunden hinaus tätig sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Also so gesehen ein AZ-Flexibilisierungspaket, das Sinn macht, das auch im Ausland bei Investoren für große Aufmerksamkeit sorgen wird. Was uns jetzt nicht damit gelingt, ist, das Arbeitszeitgesetz per se übersichtlicher zu gestalten. Neukodifizierung – das klingt immer sehr gut, das wurde auch andernorts schon versucht, zum Beispiel im Sozialversicherungsrecht. Jetzt unternehmen wir einen Anlauf in Sachen Arbeitsrecht insgesamt, eine unglaublich breite Aufgabe. Auch die Sozialpartnerschaft wird sich dem widmen. Aber so einfach ist das nicht. So gesehen sind das jedenfalls deutliche Verbesserungen, für die wir gemeinsam dankbar sein sollten.
Im Übrigen waren es die Sozialpartner, die hier – ich habe das schon gesagt – wichtigste Grundlagenarbeit verrichtet haben. Ohne sie wäre es nicht gegangen; ich wiederhole das. Sie waren aber auch in der Regierungsperiode 2000 bis 2006 vielfach mit an Bord.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es mag schon sein, dass die eine Seite der Sozialpartnerschaft mit der jetzt im Amt befindlichen großen Koalition leichter und besser kann – no na, das mag so sein! –, aber ich selbst war stolz darauf, das große Arbeitnehmerschutzpaket auf Basis einer Sozialpartnereinigung in das Parlament gebracht zu haben.
Und auch die Jahrhundertreform der „Abfertigung neu“, die Mitarbeitervorsorge für alle, war eine Sozialpartnereinigung, die auch unter Schwarz-Blau einen guten Weg gegangen ist.
Man soll also das Licht der Sozialpartnerschaft auch in den Jahren 2000 bis 2006 oder 2007 nicht unter den Scheffel stellen, das hat sie nicht verdient. Umso besser – und das ist einzigartig, jedenfalls in der jüngeren Geschichte Österreichs –, wenn die Sozialpartner durch eine Reihe von Einigungen zum Erfolg der Koalitionsverhandlungen einen ganz entscheidenden Anstoß geliefert haben.
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