BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 78

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In Sachen AZ-Flexibilisierung war ich peinlichst darum bemüht, dass der Begutach­tungsentwurf, der von uns hinausgegangen ist, Frau Sektionschefin, auf Punkt und Bei­strich mit den Sozialpartnern abgestimmt war, weil ich mir der Sensibilität des Themas bewusst bin. Natürlich haben wir auch bewusst die Linie mitgetragen, dass das Ganze erst mit 1. Jänner in Kraft tritt. Es könnte auch früher in Kraft treten, aber wir wollen
den Kollektivvertragsverhandlern des Herbstes, der Herbstrunden, die entsprechenden Möglichkeiten bieten, hier noch auf diese neue Gesetzeslage zu reagieren, weil die Sensibilität zum Beispiel in Sachen Überstunden und Bezahlung eine große ist – aber das ist Sozialpartner-Aufgabe.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Letztes noch zum Thema Betriebsver­einbarung: Ich glaube, dass wir mit der Stufeneinteilung, die in Österreich nun einmal gelebte Praxis ist – für manches ist das Gesetz zuständig, für manches der Kollektiv­vertrag, für manches die betriebliche Ebene –, gut fahren und weiter fahren werden. Wir sollten auch nicht ausschließen, dass es hier zu bestimmten Verschiebungen kom­men kann und kommen soll.

Vom Prinzip her halte ich es für am sinnvollsten, wenn jetzt gesetzliche Öffnungsklau­seln da sind, in die dann die Sozialpartner mit Kollektivvertragsvereinbarungen einstei­gen können, die dann wiederum den Betrieben Möglichkeiten eröffnen. Wir müssen aber auch immer an die Kleinen denken. Hand aufs Herz: Die Kleinen sind nun einmal betriebsratsmäßig nicht so organisiert wie die Großen, und auch dort soll es natürlich entsprechende Freiräume geben. Ich glaube, dass auch da die vorliegende Einigung ein sehr gutes Beispiel für eine ausgewogene Vorgangsweise ist. So gesehen: Wir werden uns diese Entwicklung ansehen.

In vielem – Hand aufs Herz! – wird hier etwas legalisiert, was ja betriebliche Praxis ist, und ich kenne Unternehmungen, wo Betriebspartner, Sozialpartner in Wirklichkeit kon­tra den Kollektivvertrag agiert haben. Das wird in Zukunft auch etwas einfacher sein. Da muss dann niemand mehr ein Auge zudrücken, vor allem nicht Arbeitsinspektoren, die ja die Kontrollinstanz für die Einhaltung des Arbeitszeitrechtes sind, und nach wie vor ist ja der überwiegende Teil von Verstößen in Sachen Arbeitnehmerschutz bei der Arbeitszeit zu sehen. Dass hier die Sanktionen adaptiert werden, wie das auch schon erwähnt wurde, wird von mir unterstützt und ist eine wichtige, gute Sache. Es wurde über viele Jahre wenig valorisiert, um das einmal so zu sehen.

Hoher Bundesrat! Abschließend: eine sehr ausgewogene AZ-Flex-Reform! Ohne die Sozialpartner – ich sage es zum dritten Mal – wäre es nicht gegangen. Ein großer Wurf der Sozialpartnerschaft – ein großer Wurf, von dem ich auch erwarte, um das in Rich­tung der Betriebe zu sagen, dass die Flexibilisierungsmöglichkeiten, die jetzt gegeben sind, dann auch wiederum zu einem stärkeren Bekenntnis zu einer Stammarbeitneh­merschaft führen.

Ich erachte Leiharbeiter und Leiharbeitsverträge für absolut nichts Schlechtes, aber sie sollen dazu da sein, um Kapazitätsschwankungen und Ähnliches abzufangen. Prakti­ken, und zwar insbesondere auch sehr großer Arbeitgeber, das Gros oder zumindest einen wesentlichen Teil der Mitarbeiterschaft über Leiharbeitsfirmen abzudecken, sehe ich nicht ganz unkritisch, auch wenn man – Hand aufs Herz! – sagen muss, dass es in Sachen Leiharbeitnehmer in Österreich ja deutlich besser aussieht als zum Beispiel in England. In Österreich ist es selbstverständlich, dass von Tag 1 an dieselben kollektiv­vertraglichen Grundlagen gelten; die Engländer wollen das absolut nicht wahrhaben. Das ist mit ein Grund, warum die Leiharbeitnehmer-Richtlinie seit Jahr und Tag auf der europäischen Ebene „hängt“. – Das zum Schluss.

Wie gesagt: Das ist ein großes, ein wichtiges Paket, das den Standort Österreich wei­ter voranbringen wird und in diesem Sinne langfristig auch für bessere und sicherere


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