Ich muss parallel dazu überlegen: Was heißt das regionalpolitisch? Was heißt das für den öffentlichen Verkehr? – Die Shoppingcenter sind ja irgendwo – jetzt muss ich wieder vorsichtig sein bei der Wortwahl – am flachen Land, vor den großen Städten, platziert, das heißt also, ich muss fragen: Der öffentlichen Verkehr, die Kinderbetreuungseinrichtungen und so weiter und so fort, funktioniert das? – Das heißt, das zieht einen Rattenschwanz an Folgen nach sich, und die, so behaupte ich, sind hier nicht berücksichtigt worden.
Das ist einer der Gründe, warum wir sagen, dieses Gesetz ist weder familienfreundlich noch frauenfreundlich und schützt die Kleinen nicht, Frau Präsidentin Zwazl; es schützt nur die großen Shoppingcenter und löst keines der sonntäglichen Probleme mancher Groß-Supermärkte.
Jetzt sind so viele Kämmerer nach mir gemeldet, die das alles wahrscheinlich begrüßen werden, daher bin ich neugierig, was uns die letzte Rednerin, Frau Blatnik, die ja keine Wirtschaftskämmerin ist und die diesem Gesetz zustimmt, aus ihrer Sicht zu der Familien- und Frauenfreundlichkeit dieses Gesetzes erzählen wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
13.15
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.
13.15
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Bundesrats-Kolleginnen und –Kollegen! Ich glaube, dass man auf dieses Gesetz wirklich sehr differenziert zugehen muss, und ich muss sagen, mein Vorredner von der grünen Fraktion hat hier viel Wahres ausgesprochen.
Ich erinnere daran, dass Herr Kollege Kampl, aber auch unser heutiger Gast, Landeshauptmann Voves, sehr genau erklärt haben, wie wichtig es ist, dass die Gemeinden – ich möchte das für die Städte auch sagen: dass die Stadtteile – weiter mit Leben erfüllt sind, dass dort Geschäftsflächen sind, die auch frequentiert werden, und – wenn ich als Oberösterreicher an das Mühlviertel, an das Innviertel und so weiter denke – dass es dort auch Versorgungsbetriebe, Handelsbetriebe gibt. Und da bin ich durchaus der Meinung meines Vorredners, dass man sehr differenziert an diese Sache herangehen muss, denn wenn es nur mehr große Einkaufscenter gibt – und dafür birgt dieses Gesetzeswerk natürlich schon die eine oder andere Gefahr –, dann wird es irgendwo problematisch.
Es ist natürlich so, dass, so glaube ich, auch von den Kleinen her durchaus eine Erwartungshaltung vorhanden ist, Herr Bundesminister, dass ein bestimmtes Regelwerk gegeben ist. Ich sehe hier zum Beispiel das Offenlassen bis 21 Uhr an einem Einkaufs-Eventtag: Ich darf als Linzer sagen, dass dabei auch die sogenannte kleine Wirtschaft mitspielt, also auch viele kleine Filialgeschäfte oder selbständige Händler tun bei solchen Aktivitäten mit. Das ist durchaus etwas Positives.
Nur möchte ich eines zu bedenken geben: Wir hatten bisher eine Aufsperrzeit von bis zu 66 Stunden und haben jetzt 72. Schauen wir einmal in den vom Vorredner zitierten Lebensmittelhandel! Das sind ja eigentlich nicht 66 Stunden gewesen, Herr Bundesminister, denn ich brauche ja, um ein Lebensmittelgeschäft aufzusperren, zumindest einmal eine halbe bis eine Dreiviertelstunde Vorarbeit, in der Feinkost eingeräumt wird, und nach Schluss des Geschäfts noch einmal diese Zeitdauer. Ich muss also, wenn ich an sechs Tagen in der Woche offen habe, zu den 66 Stunden noch einmal sechs Stunden dazurechnen, und damit sind wir schon auf 72 Stunden. Und wenn wir jetzt auf 72
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