BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 84

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Großen, die es sich leisten können, mit Teilzeit, mit einem Radl in verschiedensten Ar­beitsbereichen zu hantieren, und das schadet den kleinen Handelsbetrieben, die ja bei uns vorwiegend auch noch am Lande tätig sind. Es gibt also die Möglichkeit im touristi­schen Bereich. Da bin ich mir auch sicher, dass hier Ausweitungen möglich sein müs­sen, denn der Gast – im Unterschied zu Einheimischen – kann es sich nicht so genau einteilen.

Zur Frage – weil wir in Kärnten diese Sonntagsöffnungszeiten bereits haben, auf Erlass des Landeshauptmannes –, wer am Sonntag einkauft: Es sind nicht vorwiegend die Touristen, es sind nicht vorwiegend jene, die nur sonntags freihaben, weil sie unter der Woche berufstätig sind, sondern es sind nämlich jene, meistens Pensionisten, die ge­nug Zeit hätten, die ganze Woche über einzukaufen, die aber, weil es so bequem ist, auch am Sonntag einkaufen zu gehen, hier einfach nachlässig hantieren.

Ich glaube, dass das ganze Gesetz auch eine Anlassgesetzgebung für den Bereich Wien darstellt, wo es einen Landeshauptmann Häupl gibt, der nicht den Mut hat wie der Landeshauptmann von Kärnten, der sehr wohl in Tourismusregionen im Sommer und im Winter eine Verordnung erlässt, mit der es möglich ist, diese Zeiten ausgeweitet in Anspruch zu nehmen. Auch an den Sonntagen vom 1. Mai bis zum 30. September sind in Kärnten die Öffnungszeiten der Geschäfte, wo es eine gewisse Anzahl an Nächtigungszahlen pro Gemeinde gibt, ausgeweitet. Das Gleiche gilt auch im Winter.

In Wien hat der Herr Landeshauptmann den dazu Mut nicht. Ich behaupte deshalb zum einen, dass es teilweise auch eine Anlassgesetzgebung ist, und zum anderen, dass es in erster Linie den Großen nützt.

Ich werde deshalb diesem familienfeindlichen Gesetz meine Zustimmung verweigern. (Beifall des Bundesrates Schennach.)

13.27


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Knei­fel. – Bitte.

 


13.27.13

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte im Zuge der Debatte um das Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird, noch einen wesentlichen Aspekt einbringen, der mir in der bisherigen Debatte un­terbelichtet erscheint und von dem ich glaube, dass wir ihn festhalten sollten, zumal die anderen Aspekte wirklich zur Genüge ausgebreitet und beleuchtet wurden.

Es steht im Bericht des Ausschusses unter Punkt 4: „Die geltenden Bestimmungen be­treffend die Sonn- und Feiertagsruhe werden beibehalten.“

Ich halte es für einen ganz wesentlichen Aspekt in dieser Debatte, dass wir uns den freien Sonntag erhalten. (Demonstrativer Beifall des Bundesrates Schimböck.) Das ist ein Bestandteil unserer europäischen Kultur, sicherlich auf Grund einer bestimmten Tradition, die entwickelt wurde und die einen gewissen Sinn hat. Es hat einen Sinn, dass unter der Woche gearbeitet wird, mehr oder weniger – das haben wir heute in die­ser Debatte auch verfolgt –, aber ich glaube, ein Tag sollte einfach für die Familie, für Vereinskontakte, für gesellschaftliche Kontakte, für die Pflege freundschaftlicher Bezie­hungen, wenn einer will, zur Religionsausübung und so weiter, zur Verfügung stehen.

Unsere Gesellschaft zerfällt, wenn wir uns den Sonntag auch noch aufteilen lassen, und ich begrüße es, dass sich eine breite Allianz gebildet hat, die sogenannte „Allianz für den freien Sonntag“, von Vertretern der Gewerkschaft, von Vertretern der Unterneh­merschaft, von Vertretern der Arbeiterkammer und anderer, und zwar auch religiöser, Gruppen und weiterer Organisationen.

 


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