BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 86

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dass ich betonen muss, dass nicht alle unsere Wünsche und Vorstellungen in diesem Kompromiss zu finden sind. Es ist halt ein Kompromiss.

Selbstverständlich könnte man sich – und das vor allem aus frauenpolitischer Sicht –mehr vorstellen und mehr wünschen: mehr Geld für die Beschäftigten im Handel. Wir wünschen uns einen gesetzlich verankerten Mindestlohn, der eine Garantie dafür ist, dass man mit dem eigenen Einkommen auch ein Auskommen findet. Wir wünschen uns selbstverständlich weniger zusätzliche Arbeitsbelastung, und selbstverständlich wünschen wir uns auch, aus unserer Sicht, dass der Mehrleistungsstundenzuschlag von 25 Prozent ein höherer wäre. Natürlich würden wir uns notwendige und bessere fa­milienpolitische und arbeitszeitrechtliche Begleitmaßnahmen wünschen. Wir streben ein Elternzeitmodell für Eltern bis zum zehnten Lebensjahr ihres Kindes an, flexiblere Öffnungszeiten in den Kinderbildungseinrichtungen, und natürlich würden wir uns eine Sicherung der Nahversorgung wünschen.

Es wäre auch falsch zu sagen, dass dies eine Verbesserung für die Klein- und Mittel­betriebe ist. Es geht leider zulasten der Klein- und Mittelbetriebe. Faktum ist aber auch, dass wir die Augen nicht davor verschließen können und dürfen, dass die negativen Auswirkungen des Globalisierungs- und Flexibilisierungsdrucks nicht aufzuhalten sind. Es gibt noch viele nicht gelöste Probleme. Hier sind die Politik und die Sozialpartner aufgefordert, auch die anderen, noch ungelösten Probleme zu lösen. (Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.) – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.37


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Barten­stein. – Bitte.

 


13.37.15

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Die Themen Ladenöffnung und Liberalisierungsschritte in diesem Bereich gehören ja zu den besonders sensiblen Fragen. Die Grundlage für diese Gesetzesnovelle wurde eigentlich schon damit gelegt, dass die letzte Novelle von den Ländern nicht oder nur zu einem sehr kleinen Teil genützt wurde, respektive die Länder ihre Möglichkeit aus­genutzt haben – sehr weitgehend –, die Liberalisierungsschritte, die getroffen wurden, einzuschränken.

Wovon spreche ich? – Die letzte Novelle hat es ermöglicht, eine Ladenöffnung bis 21 Uhr gewissermaßen als Bundesstandard zuzulassen, mit der Möglichkeit für die Länder, entweder auszuweiten oder auf den alten Status einzuschränken. Es haben mit Ausnahme Niederösterreichs alle Länder eingeschränkt, wiederum auf 19.30 Uhr. Einige Bundesländer, wie zum Beispiel Wien, haben gesagt, ein, zwei Abende pro Wo­che geht es doch bis 21 Uhr. Aber ansonsten wurde eingeschränkt, de facto also der Status quo fortgeschrieben.

Das war nicht im Sinne des Bundesgesetzgebers, und daher mein Vorstoß im Zuge der Koalitionsverhandlungen, einen neuerlichen, gleichzeitig aber maßvollen Liberali­sierungsschritt zu setzen. Auch hier haben die Sozialpartner einen wichtigen Input ge­leistet, aber ich gebe gerne zu, dass mein Co-Verhandler Bürgermeister Häupl und ich über den Sozialpartnervorschlag hinausgegangen sind, nicht nur was die 72 Stunden anbelangt, sondern auch was die 21-Uhr-Regelung betrifft. Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich aber, dass die Sozialpartner im Endeffekt auch die­se Novelle zumindest im Wesentlichen mittragen können, die Koalitionspartner allemal.

Ich bin da gerne auch, sehr geehrte Frau Bundesrätin, der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft. Abgesehen davon, dass das ohnehin immer wieder verwechselt wird,


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