13.51
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Kollege Schennach, Energieeffizienz – das stimmt zum Teil schon, was du sagst, aber man kann diese Leitlinien auch in Artikel-15a-Verträge hineingeben, und in diesen 15a-Verträgen kann man auch die Frage der ökologischen Beschaffung mitberücksichtigen.
Im Grundsatz beschäftigen wir uns heute mit dem Bundesvergabegesetz, weil der Verfassungsgerichtshof in mehreren Erkenntnissen festgestellt hat, dass die Gebührenregelung verfassungswidrig war. Es liegt uns nunmehr ein umfangreiches Regelwerk vor, ein Gesetzeswerk, das sich mit den Vergaberegeln auseinandersetzt; Regeln, die Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen betreffen. Dieses Gesetz wird Rechtssicherheit geben. Gerade bei Vergaben der öffentlichen Hand ist ein besonderes Maß an Objektivität und Transparenz gefordert. Aber im Zusammenhang mit der heimischen Wirtschaft sind Kontroversen auch vorprogrammiert. Es sind – und das ist erfreulich – sehr viele Anregungen der Städte, Gemeinden, der Länder und besonders der Sozialpartner eingearbeitet worden, sodass dem Praxisbezug besonders Rechnung getragen wurde.
Bereits beim Bundesvergabegesetz 2002 hat sich gezeigt, dass Anpassungen erforderlich sind. Ihren Ursprung haben diese Anpassungen in den materiellen Vergaberichtlinien der Europäischen Union. Schon beim Bundesvergabegesetz 2006 hat es eine rege Beteiligung am Begutachtungsverfahren gegeben. Das zeigt, welche Bedeutung diese Rechtsmaterie hat.
In dem vorliegenden Gesetz sind die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes enthalten, und es wurden legistische Bereinigungen und rechtliche Klarstellungen vorgenommen.
Ich darf noch ganz kurz auf die Kommunen zu sprechen kommen. Diese sind gerade beim Vergabegesetz ganz besonders gefordert. Fehler sollten vermieden werden – bei einem Regelwerk mit über 300 Paragraphen ist dies keine leichte Aufgabe.
Wenn man das Investitionsvolumen der Kommunen betrachtet, bekommt man eine Vorstellung davon, welchen Beitrag die Städte und Gemeinden unter Verwendung des Bundesvergabegesetzes leisten. Die österreichischen Gemeinden und Städte bestreiten 50 Prozent aller öffentlichen Investitionen – ohne Wien.
Kollege Schennach hat schon betont, und auch ich möchte noch einmal hervorheben, dass in dieses Gesetz der Verweis auf die Energieeffizienz als ökologischen Aspekt mit aufgenommen worden ist.
Das Gesetz wurde zwischen Bundesministerium, Bundeskanzleramt und der Bundeswirtschaftskammer akkordiert. Ich meine, dass mit diesem Gesetz ein vernünftiges Regelwerk vorliegt, das vor allem zum Ziel hat, ein handhabbares und praxisorientiertes Gesetz zu sein.
Wir stimmen diesem Gesetz zu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.55
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zum Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Ich erteile ihr dieses.
13.55
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Todt, die Änderungen aufgrund des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses waren notwendig und sind auch ordentlich durchgeführt worden, aber wir werden dennoch nicht
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