BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 91

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

zustimmen. Der Grund dafür ist ganz einfach: Es hat 2004 einen Entschließungsantrag gegeben, die öffentliche Vergabe soll ökologisiert werden – und bis jetzt ist nichts pas­siert! Wie lange sollen wir noch warten, um nicht zustimmen zu können, um zu sagen: Das passt uns nicht!, um uns zu ärgern? Wie lange sollen wir jetzt warten, um uns zu ärgern? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Bitte macht es nächste Woche, dann sind wir zufrieden und stimmen zu!

Kollege Todt hat schon kommentiert, wie wichtig die öffentliche Vergabe ist, und insbe­sondere die Kommunen angesprochen. Ich würde sogar sagen, die öffentliche Verga­be und die Bestimmungen zur öffentlichen Vergabe sind auch marktbestimmend, und gerade deshalb ist eben die Ökologisierung der öffentlichen Vergabe besonders wich­tig und darf nicht nur ein Schlagwort bleiben. Und gerade deshalb ist auch die Energie­effizienz zu berücksichtigen; sie ist zu berücksichtigen, nicht: sie darf berücksichtigt werden. Das ist der kleine feine Unterschied, der uns wirklich stört. Solange nämlich nicht verpflichtend vorgeschrieben ist, dass man nach ökologischen Kriterien vergibt, solange es da nicht einen gewissen Druck gibt, so lange wird in den Gemeindestuben nichts geschehen.

Ich sitze auch im Gemeinderat – bin zwar keine Bürgermeisterin, werde ich auch nie werden mit meiner Parteizugehörigkeit; ist zumindest eher unwahrscheinlich –, und ich weiß, wie solche Vergaben vonstatten gehen. Da geht es dann um Kleinigkeiten, die kann man sich nicht mehr leisten, weil das Budget drängt. Es rechnet niemand nach, was die Investitionen dann mit sich bringen, wie ein Gebäude, das relativ günstig er­richtet worden ist, dann möglicherweise in den Betriebskosten ein großer Hammer wird für das Gemeindebudget. Das wird leider nach wie vor nicht berücksichtigt, weil es kei­ne Verpflichtung dazu gibt und weil in öffentlichen Medien und überall sonst immer nur die Rede von „Investitionskosten“ und nie von „Betriebskosten“ ist.

Ganz besonders schlimm wird es dann, wenn eine öffentliche Verwaltungsstelle ein Haus baut, zum Beispiel eine Schule, und eine andere für die Betriebskosten aufkom­men muss. Wo ist da der Anreiz, wirklich schon beim Bau an Energieeffizienz zu den­ken? – Das muss gesetzlich festgeschrieben werden. So, wie das jetzt festgeschrieben ist, können wir damit nicht zufrieden sein.

Eine Folgekostenrechnung über die Lebensdauer eines Produkts müsste in der öffentli­chen Vergabe meiner Meinung nach Standard sein, anderenfalls hört sich nämlich die Nachhaltigkeit in der öffentlichen Vergabe dort auf, wo die Budgetmittel knapp werden. Das ist leider so.

Was schon bisher im Gesetz gestanden ist: „Im Vergabeverfahren ist auf die Umwelt­gerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen. Dies kann insbesondere durch die Be­rücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Beschreibung der Leistung, bei der Festle­gung der technischen Spezifikationen oder durch die Festlegung konkreter Zuschlags­kriterien mit ökologischem Bezug erfolgen.“ – Das ist schon bis jetzt dringestanden.

In den Erläuterungen wird dann eine Viertelseite lang erklärt, dass jetzt mit diesem Ge­setz auch die Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt oder zumindest teilweise umgesetzt wird. Wenn man dann schaut, ob man diese Viertelseite auch im Gesetzestext findet, kann man nur staunen: Das Einzige, das sich geändert hat, ist, dass nach den „ökolo­gischen Aspekten“ im Gesetzestext ein Klammerausdruck kommt, und zwar „(wie etwa Energieeffizienz)“. – Also das ist eine Erklärung für alle, die noch nicht gewusst haben, dass Energieeffizienz etwas mit Ökologie zu tun hat. Das haben, glaube ich, aber in­zwischen schon alle oder fast alle verstanden.

Was wir deshalb nicht verstehen, ist, dass es trotz aller Probleme, die wir im Bereich des Klimawandels haben, trotz aller Probleme, die wir mit der Endlichkeit der Ressour­cen haben, noch möglich ist, dass wir jetzt ein Vergabegesetz beschließen, in dem


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite