BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 92

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eben diese ökologischen Aspekte der Energieeffizienz nur in „Bedacht genommen wer­den können“. Dass man sie berücksichtigen muss, das würden wir uns wünschen.

Das, was jetzt festgeschrieben ist, ist uns zu wenig. Und solange es in den Gemeinde­stuben und in den Ministerien und in der Landesverwaltung eher darum geht, über Kli­mawandel und Energieeffizienz zu reden, als danach zu handeln, wird es uns auch zu wenig bleiben, und deshalb stimmen wir nicht zu. (Beifall bei den Grünen.)

13.59


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. – Ich erteile es ihm.

 


14.00.01

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Lieber Kollege Schennach! Ich bedanke mich ausdrücklich für die Erwähnung, dass ich der SPÖ im Ausschuss zu Hilfe gekommen bin. Das zeigt auch meine soziale Einstel­lung und die Gemeinsamkeit der Koalition – das möchte ich hier untermalen und unter­streichen.

Die Gebührenregelung in diesem Bundesvergabegesetz ist also aufgehoben worden – das haben wir schon mehrmals gehört und zur Kenntnis genommen, das muss ich nicht mehr extra ausführen. Besonders erwähnenswert ist für mich auch, dass dieses Ergebnis zusammen mit den Interessenverbänden und vor allem auch mit den Ländern zustande gekommen ist, wobei auch hervorzuheben ist, dass die Bundesländer bereits im Jahr 2000 ihren Beitrag geleistet haben, weil wir als Länder damals auch sehr viel zur Kompetenzbereinigung beigetragen haben.

Ich darf aus dem Bundesvergabegesetz 2002 kurz zitieren:

„Der Bund hat den Ländern Gelegenheit zu geben, an der Vorbereitung von Gesetzes­vorhaben in Angelegenheiten des Abs. 1 mitzuwirken. Nach Abs. 1 ergehende Bundes­gesetze, die Angelegenheiten regeln, die in Vollziehung Landessache sind, dürfen nur mit Zustimmung der Länder kundgemacht werden.“

Schon damals hat Vizepräsident Jürgen Weiss angemerkt, dass solche Bereinigungen keine Einbahnstraßen sein können, weil es genügend Beispiele gibt, wo sich der Bund aus Doppelgleisigkeiten mit den Ländern zurückziehen könnte. Das Bundesvergabege­setz sollte Modellcharakter auch in dieser Hinsicht haben. Und es untermauert den Wil­len der Länder, hier wirklich konstruktiv mitzuarbeiten.

Es gab auch einige technische Änderungen in diesem Gesetz, wie die Verringerung der Gebührensätze, Erleichterung bei statistischen Pflichten und der Administration.

Wichtig ist auch eine Anpassung – man höre und staune, weil von euch von der Grü­nen Fraktion das ja total in Abrede gestellt wird – an die Richtlinie für Energieeffizienz. Und damit wird der Weg vorgezeichnet, sage ich jetzt einmal, bei der Vergabe verstärkt auf ökologische Beschaffung zu achten. Energieeffizienz wird im Bereich der öffentli­chen Hand bereits in großem Umfang angewendet – ich habe dann einige Beispiele für Sie –; das entspricht ja auch der EU-Richtlinie für öffentliche Verwaltung.

Hier kann ich als Vertreter einer Vorzeigegemeinde – das ist auch ein Tipp für die Kol­legin Gemeinderätin Kerschbaum, die gerade so liebevoll telefoniert, wahrscheinlich mit ihrem Bürgermeister (Bundesrätin Kerschbaum: Nein, mit meinem Kind!) – einige Tipps geben, aus Sicht der Gemeinderäte, wie es die dreizehntgrößte Stadt Öster­reichs, nämlich Feldkirch, macht, denn wir haben bereits das Beschaffungswesen öko­logisiert und das entsprechend umgesetzt.

Sie kennen sicher Folgendes – weil es auch ein besonders schöner Name ist –: „Der grüne Einkaufswagen“. – Auch die Begrifflichkeit ist wunderschön: „Der grüne Ein-


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