kaufswagen“! – Hier ist die Stadt Feldkirch zwei Mal bei einem Wettbewerb mit dabei gewesen, und wir haben bei der ersten Einreichung drei von fünf möglichen Einkaufswägen bekommen, und bei der nächsten Ausschreibung 2004 vier von fünf möglichen Einkaufswägen, was dieses ökologische Beschaffungswesen in der Gemeinde, für Gemeinden anbelangt.
Ich kann jetzt auch noch aus dem Land Vorarlberg ein Beispiel bringen. Hier gibt es ein Konzept „ÖkoBeschaffungsService Vorarlberg“, wo alle Gemeinden Vorarlbergs die Möglichkeit haben, hier mitzuarbeiten, sich einzubringen, und wo der Umweltverband Ausschreibungen insbesondere für kleine und mittlere Gemeinden durchführt, um hier wirklich diese Vorgaben umsetzen zu können.
Man kann also, lieber Kollege Schennach, nicht generalisierend davon ausgehen, dass alles schlecht ist, was in diesem Bereich geschieht. Sie reden es schlecht, aber es ist nicht schlecht! (Bundesrätin Kerschbaum: ... das Bundesvergabegesetz! – Das, was ihr macht, ist eh super!)
Nehmen Sie Vorarlberg als Beispiel (Bundesrat Schennach: Schön, dass die Ländervergabe funktioniert, ...!), und dann können Sie das auch in Ihren Ländern, in Ihren Bereichen, in Ihren Gemeinden umsetzen. – Es funktioniert, weil wir hier auch das Bundesvergabegesetz umzusetzen haben.
Ich möchte auch noch einen Punkt, der ganz, ganz wichtig ist, ansprechen, und zwar die Erleichterungen im Unterschwellenbereich: weil es nun nicht mehr notwendig ist, den zwingenden Widerruf aufrechtzuerhalten, und damit dem Auftraggeber ein entsprechender Gestaltungsspielraum eingeräumt wird. Das wird sicher zu beschleunigten Verfahrensszenarien führen.
In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass Vizepräsident Jürgen Weiss bereits bei der 688. Sitzung des Bundesrates am 6. Juni 2002 in weiser Voraussicht der Schwierigkeiten, die es bei dieser damaligen gesetzlichen Formulierung, was den Passus des Unterschwellenbereiches anbelangt, geben könnte, einen Entschließungsantrag eingebracht hat, in dem der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ersucht wird, zu beobachten, in welcher Weise sich die Ausdehnung des Rechtsschutzes auf den Bereich unterhalb der Schwellenwerte auswirkt, insbesondere ob es hier zu unvertretbaren Verfahrensverzögerungen kommt. – Deshalb war auch eine Änderung beim Unterschwellenbereich eine wichtige Maßnahme in diesem Gesetz.
Wir stellen mit diesem Gesetz nicht nur die Verfassungskonformität her, sondern setzen auch EU-Bestimmungen im Sinne der Lissabon-Ziele um.
Wir bringen dabei auch für unsere Wirtschaft einen entsprechenden Beitrag, sichern Arbeitsplätze in den Regionen und hoffen auch auf eine entsprechende Umsetzung des Entschließungsantrages des Bundesrates, der sich im Rahmen des Gesetzes bei der Beschaffung und Vergabe für die Stärkung der regionalen Wirtschaft und die Stärkung der ländlichen Strukturen eingesetzt hat.
Deshalb werden wir diesem Gesetz gerne die Zustimmung erteilen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)
14.05
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zum Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Silhavy. Ich erteile es ihr.
14.05
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte in meiner Wortmeldung die Ausführungen der Bundesräte Toth und Mayer unterstützen. Ich glaube, in beiden Beiträgen ist deutlich
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