BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 97

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Diese Entwicklung ist natürlich auch eine tolle Chance für unterschiedlichste Content-Anbieter. Und wie das halt im guten, alten Wettbewerb der Fall ist, wird man sehen, was diese neue Technologie jetzt auszulösen imstande ist. Wir alle können es uns na­türlich anhand von Fußball am besten vorstellen. Ich gehöre da auch zu jenen, die sa­gen: Wenn ich ein solches Gerät verwende, dann möchte ich einfach, dass eine Mel­dung kommt, dass die Austria ein Tor geschossen hat, und dass ich mir das dann an­schauen kann. Ich weiß aber schon, das ist so wie beim Premiere-Fernsehen. Wenn es dort immer heißt, Tor irgendwo, weiß man aber nie, in welche Richtung das gegan­gen ist. Es kommt da immer zuerst der Schock, und dann schaut man, was es für ein Tor gegeben hat.

Was ich aber daraus ableiten möchte, ist im Prinzip Folgendes: Ich gehe nicht davon aus, dass man beim Handy-Fernsehen dasselbe User-Verhalten haben wird wie beim normalen Fernsehen – denn es wird sich keiner am Samstag am Abend vor sein Handy setzen und eine Flasche Wein aufmachen und einen Film anschauen. Daher wird ja auch die Frage sein: Was macht die Kreativwirtschaft mit neuen Formaten? Was entsteht hier an neuen Inhalten?

Was ich am vorliegenden Gesetzentwurf positiv finde, ist, dass hier eine koordinierte Vorgangsweise zwischen den Telekom-Betreibern, den Rundfunk-Veranstaltern und der entsprechenden Regulierungsbehörde gefunden worden ist. Es ist ein ganz we­sentlicher Schritt in die richtige Richtung. Wenn es dem ORF auch noch gelingt, die Rechte für die Fußball-EM zu bekommen, dann mag die Europameisterschaft ein guter Start sein. Wir haben zwar keinen burgenländischen Trainer bei der Nationalmann­schaft, aber vielleicht können wir dafür dann auch noch über das Semifinale hinaus­kommen.

In diesem Sinn werden wir dem Gesetzentwurf die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

14.19


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schen­nach. Ich erteile es ihm.

 


14.20.32

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Ich war ja beeindruckt, von Kollegem Sodl die lange Liste unserer Großartigkeiten zu hören. Die gibt es in die andere Richtung auch: Man muss­te zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gehen, damit Österreich ein privates Radio bekommt. Wir haben uns mit China und Albanien gerade noch duelliert, um ein privates Fernsehen in diesem Land zuzulassen. Das hat es überall auf der Welt schon gegeben, nur in Österreich nicht. Wir haben ORF International abgeschaltet. Und wir haben die Digitalisierung zu einem Zeitpunkt terrestrisch in einem Gesetz festgeschrie­ben, wo eigentlich schon die Satellitenwelt das Um und Auf war. Also, so großartig ist die Sache nicht.

Wir stimmen dem gerne zu. Es hat im Vorfeld einiges bedurft, um den ersten Entwurf, der ja ein wahrlich abenteuerlicher Entwurf war, in diese Form zu bekommen. Wir stim­men dem zu, aber ich muss ganz ehrlich sagen, Frau Bundesministerin: Das als erstes Gesetz, als erstes Mediengesetz?

Deutschland ist mit einer WM wunderbar gefahren und hat auch kein Handy-TV ge­habt. Muss man jetzt sagen, weil die EM kommt, brauchen wir das Handy-TV? – Soll es sein, mit all den Korrekturen, aber die Medienwelt hätte sich schon anderes erwar­tet! Sie haben hoffentlich auch die vielen Aussendungen und Reaktionen aus der Me­dienwelt gesehen, die gesagt haben: Nach einer so langen Periode schwarz-blauer


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite